Mönchstr. 40-41

Kloster St.Jürgen am Strande

Das Kloster St. Jürgen am Strande ist eine der ältesten und bedeutendsten sozialen Einrichtung Stralsunds. Dabei handelte es sich, anders als es der Name vermuten lässt, nicht um ein Kloster, sondern um ein Hospital und Siechenhaus. Über die Gründung dieses dem Heiligen Georg, niederdeutsch Jürgen, gewidmeten Hospitals ist nichts bekannt. Erstmals erwähnt wird es 1278 im Stralsunder Stadtbuch. Es diente der Aufnahme und Separierung von Menschen mit ansteckenden Krankheiten, insbesondere von Leprakranken. Aus diesem Grunde befand sich das Hospital auch nicht in der Stadt, sondern vor dem 1882 abgebrochenen Hospitaler Tor, einem nach dem Hospital benanntem Stadttor am Ende der Mönchstraße, jenseits des Knieperteichs und war über den nicht mehr vorhandenen Hospitaler Damm erreichbar. Ursprünglich wohl nur aus einigen kleinen Gebäuden bestehend, erfolgten später weitere Bauten. 1348 wurde durch Stiftung des Stralsunder Bürgermeisters Albert Hövener der Bau einer Kirche und des sogenannten „Langen Hauses“ ermöglicht. Östlich des Hospitals befand sich der Friedhof.

St. Georg Relief an der Fassade

Das Hospital unterstand stets der Aufsicht und Leitung des Stralsunder Rates, der aus seinen Reihen die Provisoren, in der Regel waren es zwei, ernannte. Im 17.Jahrhundert wurde das Provisorat durch zwei Administratoren aus den bürgerschaftlichen Vertretungen ergänzt.

Durch zahlreiche Spenden, Stiftungen und testamentarische Verfügungen war es möglich, dass das Hospital umfänglichen Grundbesitz erwerben konnte. Mit dem Abklingen der Lepraepidemie Ende des 14. Jahrhunderts verlor das Hospital seine ursprüngliche Funktion. Es diente nunmehr, ähnlich dem Heilgeisthospital, der Aufnahme zumeist alter, kranker und nicht mehr arbeitsfähiger Stralsunder Bürger, die gegen Zahlung eines Einkaufsgeldes lebenslang kostenloses Wohnrecht sowie sogenannte Hebungen in Form von Geld, Nahrungsmitteln und Brennholz erhielten und deren Nachlass im Gegenzug an das Hospital fiel. Nach der Reformation als das ehemalige Franziskanerkloster St. Johannis ähnliche Funktionen übernahm, bürgerte sich auch für die städtischen Hospitaler die Bezeichnung Kloster ein. Das Kloster St. Jürgen am Strande verfügte über einen umfänglichen Grundbesitz. Es besaß mehrere Güter auf Rügen wie Altkamp, Benz, Bietegast, Grahlhof sowie Groß und Klein Warksow insgesamt ca. 1.700 ha. Damit war das Kloster St.Jürgen am Strande gemeinsam mit den anderen Klöstern und Hospitälern nach der Reformation in der Lage, städtische Einrichtungen der Armenfürsorge zu finanzieren.

Bei der Restaurierung gefundene Wandpanele

Problematisch war jedoch die exponierte Lage des Klosters vor der Stadt. Dies galt insbesondere für Kriegszeiten, da eine Verteidigung der Stadt den Abbruch aller Gebäude vor den Stadtmauern erforderlich machte. Bereits 1546/47 wurden Teile der Anlage zum Ausbau der Festungswerke abgebrochen, als man eine Ausweitung des Schmalkaldischen Krieges nach Norddeutschland befürchtete. 1628, unmittelbar vor der Belagerung Stralsunds durch die kaiserlichen Truppen, wurden alle Gebäude des Klosters abgerissen. Nach dem Ende der Belagerung wurde die Hospitalanlage an seiner ursprünglichen Stelle nicht wieder errichtet.

Lediglich der St. Jürgen-Friedhof wurde bis zu seiner Verlegung an seine heutige Stelle im Jahre 1675 weiter genutzt. Die Bewohner des Klosters wurden im ehemaligen Syndikatshaus in der Hakenstraße (Teil der heutigen Mönchstraße) untergebracht. 1633 konnte sich das Provisorat des Klosters mit dem Stralsunder Rat über die Regulierung des Kaufpreises einigen. Das Gebäude, ein großes Doppelgiebelhaus, enthielt eine große, wohl als Gemeinschaftsraum genutzte Stube, 11 kleine Stuben und 12 Kammern für die Bewohner, wobei sich die Stuben von den Kammern nur dadurch unterschieden, dass sie Öfen besaßen, sowie zeitweilig 3 Wohnkeller. Des Weiteren gab es einige Küchen. Ein Teil des Hauses wurde als Kirche eingerichtet. Kleinere Hofgebäude wurden ebenfalls genutzt. Dazu gab es einen kleinen Kräutergarten. Offensichtlich reichte die Kapazität des Gebäudes nicht aus.

1743 wurde deshalb das Haus am Kniepertor, das sogenannte „Kleine Kloster“ erworben. Zudem stellten sich schwere bauliche Mängel am nun sogenannten „Großen Kloster“ heraus. Ab etwa 1750 begannen daher Planungen für einen Neubau. Zunächst war vorgesehen, das Kloster gänzlich neu an anderer Stelle zu errichten. Pläne das Beghinenhaus sowie das Baumannsche Haus in der heutigen Schillstraße (Schillstraße 29 und 30) zu erwerben und somit eine Verbindung zum „Kleinen Kloster“ zu schaffen, wurden aber schnell verworfen, da man den Erwerb von unbebauten Flächen, die es in der Stadt reichlich gab, favorisierte. So wurde eine wüste Fläche in der Langenstraße, dort, wo später das Gebäude der Colbergschen Stiftung errichtet wurde, in Betracht gezogen, jedoch war die Fläche dann doch zu klein. Dagegen wurde die Errichtung des neuen Gebäudes auf einer großen unbebauten Fläche in der Mönchstraße bis hin zur Ravensberger Straße (heute Mönchstraße 57) weit voran getrieben. Einige Flächen wurden sogar angekauft, Baupläne entwickelt. Letztlich wurde jedoch auch dieses Projekt aufgegeben. Nachdem Ende des Jahres 1753 aus Sicherheitsgründen der Doppelgiebel des Klosters abgebrochen wurde, entschied man sich schließlich dafür, das alte Gebäude gänzlich abzubrechen und den Neubau an der alten Stelle zu errichten. Zur Erweiterung des Neubaus sollte das südlich angrenzende Haus des Tischlers Kunstmann erworben und gleichfalls abgerissen werden. Im Mai 1754 billigte der Stralsunder Rat diese Beschlüsse des Provisorats. Nach dem Abbruch der Gebäude wurde nun ein neues zweigeschossiges Gebäude mit einer Kapelle auf dem Hof errichtet. Wohl wegen Konstruktionsmängeln ergaben sich in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts häufig Probleme mit dem Dach, was zahlreiche Reparaturen erforderte. 1848 wurden daher erste Überlegungen angestellt, ein drittes Geschoss zu errichten. Nachdem man dies zunächst aus Kostengründen verwarf, wurde dieser Ausbau nach Plänen des Stadtbaumeisters Johann Michael Lübke dann doch realisiert. 1852 erfolgte dann der Neubau der Hofgebäude. Bereits 1841 war durch Ankauf des Eckhauses am Apollonienmarkt das Kloster St.Jürgen am Strande erweitert worden. Dieses Gebäude diente hauptsächlich der Aufnahme von Frauen aus den gehobeneren Kreisen der Stadt. 1926 wurde die Kapelle auf dem Hof wegen Baufälligkeit abgebrochen. Die Ausstattungsstücke wurden dem damaligen Provinzialmuseum für Neuvorpommern und Rügen, dem heutigen Kulturhistorischen Museum übergeben. Die 1854 vom Orgelbaumeister Nehrlich errichtete Orgel wurde in die heutige Gerhard-Hauptmann-Schule überführt. 1949 wurde das Kloster St. Jürgen am Strande, das als milde Stiftung galt, aufgehoben, nachdem die Güter des Klosters bereits 1945 der Bodenreform unterworfen waren., Die Gebäude des Klosters sowie der verbliebene Grundbesitz wurden zunächst städtisches Eigentum, Anfang der 50er Jahre jedoch in sogenanntes Volkseigentum überführt.

Zustand 1990 (Foto: Horst Barnewitz)

Erst nach 1990 gelangten die Klostergebäude sowie Teile des ehemaligen Grundbesitzes wieder in das Eigentum der Hansestadt Stralsund. 1997 erwarb die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH die Grundstücke Mönchstraße 40/41. Die Gebäude wurden 1998/99 mit einem Aufwand von 3,4 Mio. € komplett saniert. Seitdem werden sie für studentisches Wohnen genutzt.

Zustand 2000 (Foto Horst Barnewitz)