Wieder ein Denkmal weniger

Als ich 1991 das erste Mal Stralsund besuchte, war ich begeistert von der Vielzahl historischer Bauten, dem vollständig erhaltenen mittelalterlichen Stadtgrundriss, der direkten Lage an der „Ostsee“ und auch die Baulücken ließen meiner Phantasie großen Spielraum. Ich habe nur die Schönheit gesehen, nicht den Verfall. Besonders die Aneinanderreihung der Giebelhäuser in der Franken-, Mönch- und der Mühlenstraße hatten es mir angetan und ließen mich davon träumen, das eine oder andere Denkmal für mich oder für Bauherren sanieren zu dürfen.

Die äußeren Umstände waren bestens. Stralsund war und ist ein Flächendenkmal, ausgewählt als eine von insgesamt 5 Städten der DDR (Weimar, Meißen, Brandenburg und Halberstadt) als Modellvorhaben der Stadterneuerung – verbunden mit ausreichenden Fördermitteln, einem sehr engagierten städtischen Bauamt mit fachkundigen und Herzblut agierenden Denkmalpflegern der unteren und oberen Denkmalschutzbehörde, einer Vielzahl von privaten Stralsunder Bauherren, einer Stadterneuerungsgesellschaft, einem Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt“ e. V., ehemals auch noch einer Initiative „Altstadt Stralsund“ und einer Arbeitsgruppe „Revitalisierung der Innenstadt HST“ sowie einem 1989 erkämpften Abrissstopp im gesamten Altstadtgebiet.

Also beste Voraussetzungen für eine großartige und lebenswerte Altstadt.

1996 bin ich dann nach Stralsund gezogen, in ein unsaniertes, leerstehendes Mehrfamilienhaus in der Semlower Straße mit zugemauerten Fenstern, Deckendurchbrüchen und in den ersten Tagen ohne Strom und Wasser. Voller Tatendrang und Freude begann ich dort mit der Arbeit. Es gab ausgiebige Unterstützung durch das Bauamt, großzügige Fördermittel durch die Stadterneuerungsgesellschaft, unkomplizierte Kredite von der hiesigen Stralsunder Stadtsparkasse, und um mich herum fast nur freundliche und hilfsbereite Bürger.

Seit nunmehr 30 Jahren denke ich mir immer wieder: das war genau das Richtige für mich. Eine Vielzahl von denkmalgeschützten Häusern und auch mehreren Neubauten in der Altstadt konnte ich seitdem verwirklichen. Kurzum war und ist eigentlich alles hervorragend.

Allerdings verärgern mich die Abrissarbeiten, die ich seit 1996 in Stralsund miterleben musste, bis heute. Dass selbst im Jahr 2026 in einer UNESCO-Weltkulturerbe Stadt ein bis vor kurzem bewohntes und immer gepflegtes denkmalgeschütztes Giebelhaus (Wasserstraße 59) nach Genehmigung durch die obere Denkmalschutzbehörde abgerissen werden darf, kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn ein Gebäude über Jahrzehnte leer stand oder von alleine in Teilen einstürzte oder ein Brand große Teile zerstörte, konnte ich eine Abrissgenehmigung ein wenig begreifen. Trotzdem ist es auch dann möglich, wie zum Beispiel beim sogenannten Stützhaus in der Knieperstraße 17 gut sichtbar, wenigstens die Fassade und Teile der Brandwände denkmalgerecht wieder aufzubauen bzw. in einen Neubau zu integrieren.

Schon zu DDR-Zeiten wurden Anfang der 80er Jahre beispielsweise die Badenstraße 46 und der Alte Markt 12 vollständig „niedergelegt“ und danach nach historischem Vorbild wieder errichtet. Was dem Stadtbild einfach nur sehr gutgetan hat und tut.

Die derzeit stark weit verbreitete „Angst“ nicht zeitgemäß oder gar historisierend zu bauen, war damals erfreulicherweise noch nicht vorhanden.

Wobei zugleich die dem Zeitgeist entsprechende Architektursprache zum Beispiel am Alten Markt 1 (Mitte der 80er Jahre) verwirklicht wurde.

1990 Alter Markt 1

Nachdem durch Kriegseinwirkung, großflächige Abrisse zu DDR-Zeiten, mehrere Einstürze und Brände in der Wendezeit bereits ein erheblicher Verlust an bedeutenden Denkmälern zu verzeichnen war, wurden neben einer Vielzahl nicht denkmalgeschützter Gebäude seit 1996 folgende denkmalgeschützte Gebäude abgerissen: Badenstraße 5, Bleistraße 15, Böttcherstraße 26 und 29, Frankenstraße 17, Frankenwall 12 und 23, Wasserstraße 13 und 78 und die Langenstraße 32 und 63.

Bei der Frankenstraße 17 blieb bisher wenigstens ein Teil des Kellers und der Brandwand und beim Frankenwall 12 das Erdgeschoss erhalten. Bei der Böttcherstraße 29 hieß es seinerzeit, dass es wegen der erheblichen Schäden durch den Einsturz des Nachbargebäudes im Jahre 1999, vollständig abgerissen werden müsse und dann aber in ähnlicher Form wieder aufgebaut werden solle. Tatsächlich ist auf dieser Parzelle, wie auch auf vielen anderen Stellen der Stralsunder Altstadt, ein an Langweiligkeit und Banalität nicht zu überbietender Neubau entstanden.

Gerade in einer UNESCO-Weltkulturerbe Stadt, die sich zudem einen Gestaltungsbeirat „leistet“, dürfte so etwas nicht passieren. In einer stolzen Hansestadt wie Stralsund sollten neu errichtete Gebäude durchaus mit den prächtigen Giebelhäusern aus allen Epochen konkurrieren können und vor allem auch wollen.

Zurück zum Abriss des denkmalgeschützten Giebelhauses in der Wasserstraße 59, das bis vor wenigen Jahren noch bewohnt war und genutzt wurde. Die ehemalige Besitzerin Frau Beetz zeigte gern voller Stolz ihr Wohn- und Arbeitshaus, das sie und ihre Familie jeweils nach dem gerade vorherrschenden Zeitgeist renovieren ließ. Alte Bilder zeigen die ursprüngliche Schönheit, die im Bereich der Fassade leicht wiederhergestellt werden könnte. Wie bei fast jedem alten Gebäude zeigen sich selbstverständlich nach Freilegungs- und Entkernungsarbeiten Bauschäden und häufig auch Probleme mit der Statik, den Fundamenten, den Wandstärken der Außenwände und der damit verbundenen Herausforderung der geforderten Wärmedämmung sowie mit dem Brandschutz.

Nichts was sich nicht lösen lässt.

Gerade bei Denkmälern gibt es großzügige unkomplizierte Fördermöglichkeiten über die Stadterneuerungsgesellschaft und auch kleinere Unterstützungen durch die Stiftung Denkmalpflege und durch das Bürgerkomitee.

Wer ein Denkmal kauft oder erbt, sollte auch den Willen haben, solch ein Gebäude zu erhalten, viele Details denkmalgerecht aufzuarbeiten und möglichst auch selber darin wohnen zu wollen. Besteht diese Bereitschaft nicht, gibt es genügend freie Bauflächen innerhalb der Altstadtinsel und außerhalb sowieso.

Mein Wunsch wäre es, wenn dennoch aus bestimmten Gründen ein Abrissantrag gestellt wird, wie zum Beispiel:

  • das Gebäude lässt sich nicht wirtschaftlich sanieren,
  • der Grundriss ist nicht zeitgemäß,
  • die Fassade lässt sich nicht in einen Neubau integrieren,
  • der Brandschutz und die Wärmeschutzverordnung sind nicht umsetzbar,

dass dann die obere und untere Denkmalschutzbehörde, das Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt“ e. V. und auch der Welterbe-Beirat sich gemeinsam an einen Tisch setzen, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Weitere Abrisse sollten vehement verhindert werden.

Wer kein Interesse, keine Lust und auch kein Herzblut am Erhalt eines Denkmals verspürt, dem sollte man beim Verkauf helfen, denn begeisterte Denkmalretter werden sich immer finden lassen.

Thorsten-Joachim Kind in G&T #94