Seit 38 Jahren begleitet mich die eindrucksvolle Plastik gegen den Krieg von Ernst Barlach, geschaffen von Hans Peter Jaeger, am Johanniskloster. Diese eindrucksvolle Skulptur hat sich zu einem wesentlichen Teil meiner Erinnerungen und meines persönlichen Gedenkens entwickelt und erinnert an die unvorstellbaren Grausamkeiten, die Kriege mit sich bringen. An diesem historischen Ort spüre ich eine tiefe Verbindung zur Vergangenheit und den damit verbundenen Lehren.
Nun soll diese bedeutende Plastik hinter den Mauern eines Museums verschwinden und damit nicht mehr so frei zugänglich sein für all jene, die wie ich, an diesem Ort innehalten und nachdenken möchten. Diese Skulptur ist mehr als nur ein Kunstwerk, sie ist ein mahnendes Denkmal gegen Krieg und Gewalt, das an seinem angestammten Platz essentiell für das kollektive Gedächtnis steht.
Ernst Barlach, ein bedeutender Künstler, hat mit dieser Plastik eine zeitlose Botschaft verbreitet, die aus den Lehren des Krieges schöpft. Die Möglichkeit zur freien Betrachtung und zum stillen Gedenken an diesem einschlägigen Ort ist unerlässlich, nicht nur für uns persönlich, die mit dem Werk verbunden sind, sondern auch für zukünftige Generationen, die an die Schrecken der Vergangenheit erinnert werden müssen. Die Umsetzung in ein Museum, oder an einen anderen Ort, würde diese direkte, bedeutungsvolle Verbindung unterbrechen und die Zugänglichkeit stark einschränken.
Wir fordern daher den Verbleib der Plastik von Ernst Barlach, geschaffen vom Stralsunder Herrn Jaeger, an ihrem angestammten Platz am Johanniskloster. Lassen Sie uns nicht die Möglichkeit nehmen, die Vergangenheit an dem Ort zu erfahren, der dafür geschaffen wurde. Unterstützen Sie den Erhalt dieses Denkmals für die Öffentlichkeit und helfen Sie mit, dass zukünftige Generationen an einem Ort der Stille und Reflexion aus der Geschichte lernen können.
Betreff: Ihre Ausführungen zum Sachstand und zur geplanten Verlagerung der Pietà im Johanniskloster – Bürgerschaftssitzung vom 08.10.2026, TOP 7.8
Sehr geehrter Herr Viecens,
in der Bürgerschaftssitzung vom 08.10.2026 haben Sie unter dem TOP 7.8 zum Sachstand und zur geplanten Verlagerung der Pietà aus dem Johanniskloster Stellung genommen.
In Ihren Ausführungen sehen wir einige wesentliche Aspekte nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Andere Aussagen bedürfen aus unserer Sicht einer Ergänzung oder näheren Begründung.
Wir sprechen uns für den Verbleib der Pietà im Johanniskloster aus. Die historische Entstehungsgeschichte der Plastik und die bewusst gewählte Aufstellung vor der zerstörten kleinen Johanniskirche sind dabei von zentraler Bedeutung. Die von Ihnen angeführten Argumente für eine Verlagerung überzeugen uns bislang nicht hinreichend. Insbesondere halten wir es für erforderlich, die wissenschaftlichen Grundlagen offenzulegen, die tatsächlichen Vorteile eines neuen Standorts nachvollziehbar zu belegen und die relevanten Fachgremien angemessen einzubeziehen.
Im Einzelnen möchten wir hierzu folgende Punkte ansprechen.
1. Die Entstehungsgeschichte und die bewusste Wahl des Aufstellungsortes
Es ist eher anzuzweifeln, dass Barlach „… noch den dort [im Kirchenschiff des Johannisklosters – d. V.] angelegten introvertierten Friedhof mit seinen Laubengängen vor der kleinen Johanniskirche …“ kannte. Bereits am 14.02.1855 erging ein „… Verbot der Beerdigungen in und um Stralsunder Kirchen“. (Im Standarchiv gibt es diesbezügliche Unterlagen.) In 1937/38 gab es Pläne für die Nutzung einer Freilichtbühne im Kirchenschiff des Johannisklosters für Theateraufführung. Entsprechende Bilder aus den Jahren um 1940 belegen, dass diese auch stattgefunden haben. Auch diese weisen darauf hin, dass das Kirchenschiff Mitte der 1930er Jahre eher nicht als „introvertierter Friedhof“ genutzt wurde.
Theateraufführung im Johanniskloster 1940 (Quelle: Stadtarchiv Stralsund)
Für die Beurteilung der heutigen Standortfrage ist nach unserer Auffassung nicht allein die historische Nutzung des ehemaligen Kirchenschiffs Anfang der 1930er Jahre maßgeblich. Ebenso wichtig ist die Frage, aus welchen Gründen die Pietà 1988 gerade vor der Chorruine des Johannisklosters aufgestellt wurde.
Mit Schreiben vom 14.02.1986 schlug die Ernst-Barlach-Gedenkstätte der DDR dem Kulturhistorischen Museum Stralsund vor, posthum ein Ehrenmal nach Entwürfen von Ernst Barlach im Johanniskloster zu errichten. Der damalige amtierende Direktor bekundete mit seinem Antwortschreiben vom 18.03.1986 sein großes Interesse an diesem Vorschlag. Da das Stadtarchiv zu diesem Zeitpunkt das Johanniskloster nutzte, wurde der Schriftwechsel an den damaligen Direktor der Einrichtung, Herrn Prof. Dr. Herbert Ewe, weitergeleitet.
Auch Prof. Dr. Ewe unterstützte das Vorhaben und begleitete es bis zu seiner Umsetzung im Jahr 1988. Unter seiner Federführung wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Entwurf Barlachs durch einen geeigneten Künstler ausführen zu lassen und die Pietà anlässlich des 50. Todestages Barlachs vor der Chorruine aufzustellen. In ihrem Brief vom 14.11.1986 schrieb die „Ernst und Hans Barlach GbR Lizenzverwaltung Ratzeburg“: „Die Voraussetzungen für eine Nachbildung der „Pietà“ scheinen unter diesen Bedingungen gegeben. Da auch der Künstler Barlach eine Aufstellung seines Werkes im Stralsunder Johanniskloster gewünscht hätte, haben Sie für Ihr Vorhaben unser Einverständnis.“
Sowohl der Zeitpunkt als auch der Standort waren somit bewusst gewählt. Mit der posthumen Umsetzung sollte eine von Ernst Barlach ursprünglich verfolgte, später jedoch von ihm selbst zurückgezogene, Idee verwirklicht und sein Einsatz für den Frieden gewürdigt werden.
Die Pietà ist deshalb nicht lediglich als Kunstwerk zu betrachten, dessen Standort unabhängig von seiner Geschichte anhand heutiger Nutzungsanforderungen neu bestimmt werden kann. Ihre Aufstellung vor der zerstörten kleinen Johanniskirche ist selbst Teil ihrer Geschichte und der mit ihr beabsichtigten Wirkung.
Eine Verlagerung würde diesen Zusammenhang auflösen und aus unserer Sicht die mit der Aufstellung verbundene Würdigung Barlachs erheblich beeinträchtigen.
Hinzu kommt die besondere Bedeutung von Prof. Dr. Ewe für dieses Vorhaben. Als Ehrenbürger der Hansestadt und Gründungsmitglied des Bürgerkomitees, dessen Erbe wir uns in besonderem Maße verpflichtet fühlen, setzte er sich intensiv für die Schaffung und Aufstellung der Pietà im Johanniskloster ein. Eine Verlagerung würde daher auch die Frage aufwerfen, wie mit diesem dokumentierten Engagement und der damit verbundenen historischen Entscheidung umgegangen werden soll.
Dieser für die Standortfrage wesentliche Aspekt fand in Ihren Ausführungen keine erkennbare Berücksichtigung. Wir halten es für erforderlich, die Entstehungs- und Aufstellungsgeschichte bei der weiteren Prüfung ausdrücklich einzubeziehen.
2. Schutz der Pietà und künftige Nutzung der Klosterhöfe
Sie führen an, dass die Pietà bei Veranstaltungen im Johanniskloster entweder abgedeckt werde oder offen im Veranstaltungsbereich verbleibe. Beide Varianten seien mit Nachteilen verbunden.
Diese Darstellung entspricht nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht vollständig der bislang geübten Praxis. Nach unserer Kenntnis wurde die Pietà in der Vergangenheit bei keiner Veranstaltung abgedeckt. Erstmals im Winter 2025 wurde sie zum Schutz eingehaust. Die dafür angefertigte Holzkonstruktion ist auf einer Seite offen, sodass die Vorderseite der Pietà weiterhin sichtbar bleibt. Dies war auch während des Nikolausmarktes am dritten Adventwochenende 2025 der Fall.
Eine solche Schutzmaßnahme sollte grundsätzlich auch an einem anderen geeigneten Außenstandort eingesetzt werden. Es wäre daher zu prüfen, ob sich die Anforderungen an den Schutz der Plastik durch geeignete Maßnahmen am bestehenden Standort erfüllen lassen, bevor eine Verlagerung als Lösung weiterverfolgt wird.
Auch die Annahme, dass die Pietà im Katharinenkloster besser vor unbeabsichtigten Beschädigungen geschützt werden könne, ist aus unserer Sicht näher zu untersuchen.
Der Kreuzganghof des Katharinenklosters ist deutlich kleiner als der Bereich des ehemaligen Kirchenschiffs im Johanniskloster. Sollten dort zusätzlich die Plastiken von Georg Kolbe und Gustav Seitz aufgestellt werden, würde sich der verfügbare Raum weiter verringern. Vor diesem Hintergrund ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, weshalb sich dort insbesondere während Veranstaltungen ein besserer Schutz gewährleisten ließe.
Soweit uns bekannt ist, sollen auch im Kreuzganghof des Katharinenklosters regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. Die Pietà wäre somit auch am neuen Standort einem unmittelbaren Veranstaltungsbetrieb ausgesetzt.
Die von Ihnen angeführte Begründung, der neue Standort könne einen räumlichen Zusammenhang schaffen, der dem Charakter der Pietà als Gedenkplastik besser Rechnung trage, überzeugt uns deshalb bislang nicht. Ein solcher Vorteil müsste anhand der konkreten räumlichen Verhältnisse, der vorgesehenen Nutzung und eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts belegt werden.
Wir bitten Sie daher um Auskunft, welche konkreten Schutzmaßnahmen für die beiden Standorte geprüft wurden und auf welcher Grundlage Sie davon ausgehen, dass das Katharinenkloster insoweit bessere Bedingungen bietet.
3. Der behauptete kunst- und kulturhistorische Zusammenhang
Sie begründen die mögliche Verlagerung unter anderem damit, dass die Pietà im Katharinenkloster in einen kunst- und kulturhistorischen Zusammenhang mit bedeutenden Plastiken von Kolbe und Seitz gestellt werden könne. Hierzu verweisen Sie auf wissenschaftliche Untersuchungen und Veröffentlichungen.
Trotz entsprechender Recherchen konnten wir bislang keine Veröffentlichung finden, aus der sich diese Überlegungen und die ihnen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse nachvollziehen lassen.
Wir bitten Sie deshalb, uns die von Ihnen angesprochenen Untersuchungen und Veröffentlichungen zur Verfügung zu stellen. Sie wären eine wichtige Grundlage, um die kunst- und kulturhistorischen Argumente sachgerecht bewerten zu können.
Zugleich halten wir eine präzise Unterscheidung zwischen den beteiligten Künstlern und den jeweiligen Werken für erforderlich.
Die Pietà im Johanniskloster wurde von Hans-Peter Jaeger nach einem Entwurf von Ernst Barlach geschaffen. Der Schwerthalter stammt von Georg Kolbe. Die Käthe Kollwitz darstellende Plastik wurde von Gustav Seitz geschaffen, nicht von Käthe Kollwitz selbst.
Es handelt sich demnach bei den drei Werken nicht um Werke von Kolbe, Barlach und Kollwitz. Vielmehr stehen Skulpturen beziehungsweise eine nach einem Entwurf geschaffene Plastik von drei unterschiedlichen Bildhauern zur Diskussion, von denen eines eine weitere bedeutende Künstlerin darstellt.
Diese Unterscheidung ist für die kunsthistorische Einordnung und für die Frage, welche persönlichen und künstlerischen Verbindungen durch eine gemeinsame Präsentation tatsächlich sichtbar gemacht werden können, von Bedeutung.
Auch der von Ihnen angesprochene Zusammenhang mit zwei Katastrophen des 20. Jahrhunderts sowie die Frage nach der Zerrissenheit von Künstlerinnen und Künstlern im Nationalsozialismus bedürfen einer nachvollziehbaren kunsthistorischen Herleitung. Eine gemeinsame Aufstellung kann solche Fragestellungen eröffnen. Sie begründet jedoch nicht ohne Weiteres, dass die Verlagerung der Pietà hierfür notwendig oder gegenüber dem bisherigen Standort vorzugswürdig wäre.
Ergänzend sollte berücksichtigt werden, dass Kolbe nach der einschlägigen Literatur die Idee einer Aufstellung seiner Plastik im Johanniskloster erst äußerte, nachdem Barlach seinen eigenen Entwurf zurückgezogen hatte. Auch dieser zeitliche Zusammenhang ist bei der Bewertung der behaupteten künstlerischen und persönlichen Verbindungen zu beachten.
Wir bitten Sie deshalb, die wissenschaftlichen Grundlagen Ihrer Ausführungen offenzulegen und nachvollziehbar darzustellen, welchen konkreten Erkenntnisgewinn die gemeinsame Präsentation bieten soll und weshalb dieser eine Verlagerung der Pietà voraussetzen würde.
4. Die öffentliche Zugänglichkeit
Sie führen aus, dass die Pietà im Johanniskloster derzeit nicht zuverlässig zugänglich sei, während sie im Katharinenkloster im Sommer an sieben Tagen in der Woche kostenfrei besichtigt werden könne.
Diese Gegenüberstellung greift aus unserer Sicht zu kurz.
Die Pietà im Johanniskloster ist grundsätzlich jederzeit von außen sichtbar. Ein unmittelbares Herantreten ist zwar nur bei geöffnetem Tor zur Klosterfreiheit möglich, etwa wenn der Hausmeister vor Ort tätig ist, oder im Rahmen von Veranstaltungen. Andernfalls kann die Plastik vom Tor aus in einer Entfernung von ungefähr zehn Metern betrachtet werden.
Seit Mai dieses Jahres ist das Tor nach unseren Beobachtungen häufig geöffnet, wenn der Hausmeister im Johanniskloster tätig ist. Die tatsächlichen Zugangsmöglichkeiten sollten daher anhand der konkreten Situation bewertet werden.
Auch im Katharinenkloster ist die Zugänglichkeit an Bedingungen geknüpft. Die Möglichkeit, die Pietà dort im Sommer an sieben Tagen in der Woche kostenfrei zu besichtigen, besteht nur während der Öffnungszeiten des Museums. Außerhalb dieser Zeiten ist der Klosterhof nicht zugänglich. Zudem ist davon auszugehen, dass das Museum außerhalb der Sommersaison nicht an sieben Tagen in der Woche geöffnet sein wird.
Eine Verlagerung würde daher nicht zwangsläufig zu einer uneingeschränkten öffentlichen Zugänglichkeit führen. Vielmehr wären die tatsächlichen Zugangszeiten beider Standorte über das gesamte Jahr hinweg miteinander zu vergleichen.
Wir halten es deshalb für erforderlich, die Zugänglichkeit differenziert zu bewerten und dabei zwischen der Sichtbarkeit von außen, der Möglichkeit einer unmittelbaren Betrachtung und dem Zugang zum jeweiligen Hofbereich zu unterscheiden.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob sich die Zugänglichkeit im Johanniskloster durch organisatorische oder bauliche Maßnahmen verbessern lässt. Auch dieser Gesichtspunkt gehört in eine ergebnisoffene Prüfung der Standortalternativen.
5. Die Einbeziehung des Welterbebeirats
Sie führen aus, dass die Pietà selbst nicht Bestandteil des UNESCO-Welterbes sei und eine Standortveränderung nach derzeitiger Einschätzung keinen unmittelbaren Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des geschützten baulichen Ensembles habe. Eine zwingende Beteiligung des Welterbebeirats sei daher nicht gesehen worden. Zugleich erklären Sie, dass einer Befassung des Beirats nichts entgegenstehe.
Unabhängig von der formalen Frage, ob eine Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, halten wir die Einbeziehung des Welterbebeirats für sinnvoll und empfehlenswert.
Die Pietà ist seit 1988 und damit seit nahezu vier Jahrzehnten ein fester Bestandteil des Johannisklosters. Ihre historische Bedeutung ergibt sich nicht allein aus ihrer Eigenschaft als Kunstwerk, sondern auch aus ihrer bewusst gewählten Aufstellung und der damit verbundenen Erinnerungsgeschichte.
Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es uns angemessen, den Welterbebeirat frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen und seine Einschätzung einzuholen. Eine solche Beteiligung könnte dazu beitragen, die historischen, denkmalpflegerischen und städtebaulichen Gesichtspunkte umfassend zu berücksichtigen.
Dass eine Beteiligung nach Ihrer Einschätzung nicht zwingend vorgeschrieben ist, beantwortet noch nicht die Frage, ob sie im Interesse einer fachlich fundierten und transparenten Entscheidung geboten wäre.
Wir bitten Sie daher, sich für eine frühzeitige Befassung des Welterbebeirats einzusetzen und dessen Stellungnahme in die weitere Entscheidungsfindung einzubeziehen.
6. Die Maßstäbe für die weitere Standortentscheidung
Sie nennen drei Gesichtspunkte, die bei der weiteren Standortentscheidung gegeneinander abzuwägen seien: die historische und inhaltliche Bedeutung der Pietà als Gedenkplastik, ihre dauerhafte Sicherung sowie die gegenwärtige und künftige Nutzung der jeweiligen Klosteranlage.
Diese Gesichtspunkte teilen wir grundsätzlich. Aus unserer Sicht müssen dabei jedoch zwingend auch die Überlegungen berücksichtigt werden, die zwischen 1986 und 1988 zur Schaffung und Aufstellung der Pietà vor der Chorruine des Johannisklosters geführt haben.
Die Standortfrage darf nicht allein aus den Anforderungen einer künftigen Nutzung heraus beurteilt werden. Ebenso muss geprüft werden, ob sich die Anforderungen an Schutz und Nutzung mit geeigneten Maßnahmen am bisherigen Standort miteinander vereinbaren lassen.
Auch das Argument einer zunehmenden Gefährdung von Kunstwerken im öffentlichen Raum durch Diebstähle und Diebstahlversuche ist ernst zu nehmen. Daraus sollte jedoch nicht vorschnell die Schlussfolgerung gezogen werden, Kunstwerke grundsätzlich aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Vielmehr sollte zunächst geprüft werden, welche Maßnahmen zu ihrem Schutz an ihren jeweiligen Standorten beitragen können.
Eine Verlagerung darf aus unserer Sicht nicht bereits deshalb als vorzugswürdig gelten, weil sie im Rahmen eines künftigen Nutzungskonzepts organisatorisch zweckmäßig erscheint. Sie muss sich vielmehr an nachvollziehbaren Kriterien messen lassen und die historische, künstlerische und erinnerungskulturelle Bedeutung des bisherigen Standorts angemessen berücksichtigen.
7. Transparenz, Beteiligung und weiteres Vorgehen
Sie haben angekündigt, zur weiteren Abwägung über den Verbleib der Pietà einen Workshop durchzuführen und zu gegebener Zeit eine entsprechende Beschlussvorlage in die Bürgerschaft einzubringen.
Wir begrüßen, dass eine weitere Beratung vorgesehen ist. Entscheidend ist jedoch, dass diese tatsächlich ergebnisoffen erfolgt und die wesentlichen Grundlagen für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
Dazu gehört aus unserer Sicht insbesondere,
die Entstehungs- und Aufstellungsgeschichte der Pietà anhand der vorhandenen Dokumente umfassend zu berücksichtigen;
die von Ihnen angeführten wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen zur kunst- und kulturhistorischen Einordnung zugänglich zu machen;
die Schutzbedingungen und die tatsächliche öffentliche Zugänglichkeit beider Standorte anhand nachvollziehbarer Kriterien zu vergleichen;
konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Zugänglichkeit am bestehenden Standort im Johanniskloster zu untersuchen;
den Welterbebeirat sowie weitere fachlich relevante Stellen frühzeitig einzubeziehen;
die Ergebnisse des Workshops und die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen transparent zu dokumentieren und den zuständigen Gremien zugänglich zu machen.
Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass neben den zuständigen Verwaltungsstellen auch Personen und Einrichtungen, die sich fachlich oder historisch mit der Pietà, Ernst Barlach und der Geschichte des Johannisklosters befasst haben, angemessen zu Wort kommen können.
Eine solche Beteiligung sollte nicht erst dann erfolgen, wenn die wesentlichen Weichen bereits gestellt sind. Sie muss vielmehr dazu beitragen, die unterschiedlichen Gesichtspunkte vor einer Entscheidung zu erfassen und sachgerecht abzuwägen.
Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, dass die genannten Punkte im angekündigten Workshop ausdrücklich behandelt und die Ergebnisse in die spätere Beschlussvorlage aufgenommen werden.
Abschließend
Wir sprechen uns für den Verbleib der Pietà im Johanniskloster aus. Die bewusste Wahl des Standorts im Jahr 1988, die damit verbundene Würdigung Ernst Barlachs und die über Jahrzehnte gewachsene Bedeutung der Plastik für diesen Ort sind aus unserer Sicht gewichtige Gründe, an der bisherigen Aufstellung festzuhalten.
Die von Ihnen angeführten Argumente zu Schutz, Zugänglichkeit und kunsthistorischer Einordnung verdienen eine sorgfältige Prüfung. Sie belegen bislang jedoch nicht hinreichend, dass eine Verlagerung erforderlich ist oder dass sich die angeführten Ziele am bestehenden Standort nicht erreichen lassen.
Wir bitten Sie deshalb, sich dafür einzusetzen, dass die Pietà bis zum Abschluss einer transparenten und fachlich fundierten Prüfung an ihrem bisherigen Standort verbleibt. Eine Entscheidung über eine Verlagerung sollte erst getroffen werden, wenn sämtliche maßgeblichen Gesichtspunkte nachvollziehbar untersucht, die wissenschaftlichen Grundlagen offengelegt, Alternativen am bestehenden Standort geprüft und die relevanten Fachgremien angemessen beteiligt worden sind.
Unser Anliegen ist es, die historische Bedeutung der Pietà zu bewahren und eine Entscheidung zu ermöglichen, die auf nachvollziehbaren Sachgründen beruht und von einem transparenten Verfahren getragen wird.
Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu den angesprochenen Punkten sowie um die Bereitstellung der von Ihnen erwähnten wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen.
Sehr geehrter Herr Viecens,
da Sie Ihre Ausführungen vor den Fraktionen der Bürgerschaft im Rahmen des öffentlichen Teils der Bürgerschaftssitzung vorgetragen haben, werden wir unser Schreiben ebenfalls den Mitgliedern der Bürgerschaft und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Wir möchten damit dazu beitragen, dass bei der weiteren Beratung auch die von uns dargestellten historischen Hintergründe und ergänzenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden und eine möglichst umfassende, sachliche und differenzierte Beurteilung des Gesamtzusammenhangs erfolgen kann.
Herzliche Grüße
Olaf Fromme Vorstandsvorsitzender Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt Stralsund“ e. V.
Es antwortet der Amtsleiter Schule und Sport (Timo Viecens)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Radtke,
Zu eins, das Konzept wurde innerhalb der Verwaltung eingehend geprüft, umfassend erörtert und unter Berücksichtigung der maßgeblichen Belange sorgfältig abgewogen. Darüber hinaus wurde das Konzept im Ausschuss für Kultur und im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung zur Beratung und Erörterung vorgestellt.
Zu zwei, das Johanniskloster, ein ehemaliges Franziskanerkloster, gehört gemeinsam mit dem ehemaligen Dominikanerkloster St. Katharin zu den Stralsunder Bettelordensklöstern. Das Kloster wurde 1254 gegründet. Nach der Reformation wurde der nördliche Teil der Anlage in eine städtische Unterkunft für ältere Menschen umgewandelt, während im straßenseitigen Bereich die kirchliche Nutzung beibehalten wurde.
Die Klosterkirche des Johannisklosters wurde bereits 1624 durch einen Brand zerstört. Der erhaltene Chor wurde anschließend als kleine Johanniskirche weitergenutzt. Im Bereich des zerstörten Kirchenschiffs entstand ein von einem Kreuzgang gefasster Friedhof. Im Zweiten Weltkrieg wurden sowohl dieser Hof als auch der als Kirche genutzte Chor weitgehend zerstört. Erhalten blieben im Wesentlichen die Umfassungsmauern.
Für die heutige Betrachtung der Pietà ist insbesondere die historische Nutzung des ehemaligen Kirchenschiffs von Bedeutung. Ernst Barlach kannte noch den dort angelegten introvertierten Friedhof mit seinen Laubengängen vor der kleinen Johanniskirche. In diesem Zusammenhang entstand die Vorstellung, seine Pietà in diesem Umfeld aufzustellen.
Professor Dr. Gering formulierte 1932 gegenüber Ernst Barlach den Gedanken, dass die Plastik an diesem Ort dem stillen Gedenken an die Toten dienen könne. Zugleich sollte der Platz zur Einkehr und zum Innehalten anregen und auch für größere Gedenkveranstaltungen geeignet sein. Die heutige Situation unterscheidet sich wesentlich von den damaligen Rahmenbedingungen.
Die historischen Laubengänge sind nach dem Zweiten Weltkrieg nicht wieder hergestellt worden. Das Johanniskloster soll in Zukunft wieder als räumliche Einheit entwickelt werden mit einem Hauptzugang in der Achse der Külpstraße. Damit verbunden ist eine regelmäßige Nutzung des Hofsbereichs als Foyer bzw. Entrée, die mit der ursprünglichen Funktion eines stillen Gedenkortes nicht uneingeschränkt vergleichbar ist.
Für die Pietà ergeben sich daraus konkrete Fragen hinsichtlich ihrer Präsentation und ihres Schutzes. Bei Veranstaltung wird die Plastik derzeit entweder abgedeckt oder offen im Veranstaltungsbereich belassen. Beide Varianten sind mit Nachteilen verbunden. Bei einer Abdeckung ist die Pietà für die Dauer der Veranstaltung nicht wahrnehmbar. Bei einer offenen Präsentation besteht dagegen die Gefahr, dass der Sockel der Plastik als Ablage oder Abstellfläche genutzt wird. Zudem steht die Darstellung der Trauernden bei Veranstaltung in einem deutlichen Spannungsverhältnis zum jeweiligen Veranstaltungsgeschehen. Aufgrund der filigranen und fragilen Ausführung der Plastik ist darüber hinaus ein angemessener Schutz vor unbeabsichtigten Beschädigungen jederzeit sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach einem geeigneten dauerhaften Standort der Pietà im Zusammenhang mit dem bestehenden und in Entwicklung befindlichen Nutzungskonzepten zu betrachten. Für das Johanniskloster und das Katharinenkloster werden seit mehreren Jahren Nutzungskonzepte entwickelt und ständig fortgeschrieben.
Diese Konzepte werden regelmäßig den zuständigen Ausschüssen vorgestellt und dort beraten. Auch das Nutzungskonzept für die Höfe des Katharinenklosters wurde den zuständigen Ausschüssen bereits vorgestellt und erläutert. Im Rahmen dieser Überlegung bietet sich eine Verlagerung der Pietà in die Höfe des Katharinenklosters als eine zu prüfende Option an.
Ein solcher Standort würde die Plastik aus dem unmittelbaren Veranstaltungsbetrieb des Johannisklosters herauslösen und zugleich einen räumlichen Zusammenhang schaffen, der ihrem Charakter als Gedenkplastik besser Rechnung tragen kann. Darüber hinaus würde die Pietà dort in einen kunst- und kulturhistorischen Zusammenhang mit weiteren bedeutenden Plastiken von Kolbe und Seitz gestellt.
Für diese Überlegung liegen entsprechende wissenschaftliche Untersuchung und Veröffentlichung zugrunde. Bei der weiteren Standortentscheidung sind daher insbesondere drei Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen: die historische und inhaltliche Bedeutung der Pietà als Gedenkplastik, die Anforderung an ihren dauerhaften Schutz sowie die gegenwärtige und künftige Nutzung der jeweiligen Klosteranlage.
Die Prüfung einer Verlagerung stellt dabei keine Abkehr von der historischen Bedeutung des Johannisklosters als Ort des Gedenkens dar. Vielmehr geht es darum, für die Pietà einen Rahmen zu schaffen, in dem ihre Funktion als Gedenkplastik dauerhaft angemessen zur Geltung kommt und gleichzeitig auch ihrem Schutzrechnung getragen wird.
Einbindung des Welterbebeirats. Die Pietà selbst ist nicht Bestandteil des UNESCO Welterbes. Eine mögliche Veränderung ihres Standortes hat nach derzeitiger Einschätzung auch keinen unmittelbaren Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des als Welterbe geschützten baulichen Ensembles. Insbesondere ist keine bauliche Veränderung des Welterbebestandes mit der Verlagerung der Plastik verbunden. Aus diesem Grund wurde eine zwingende Beteiligung des Welterbebeirats nicht gesehen. Unabhängig davon steht einer Befassung des Welterbebeirats mit der Fragestellung nichts entgegen.
Zu drei: Die Pietà ist im Johanniskloster derzeit nicht zuverlässig zugänglich. Im Katharinenkloster des Stralsund Museums wäre sie hingegen im Sommer an 7 Tagen in der Woche kostenfrei für die Öffentlichkeit zugänglich.
Am derzeitigen Aufstellungsort kommt die Plastik zudem nicht in ihrer ganzen Wirkung zur Geltung. Sie wurde ursprünglich für einen kleineren Raum geschaffen. Auch die in den 1980er Jahren realisierte Vergrößerung kann daran nichts Grundlegendes ändern. Das Johanniskloster soll künftig zu einem Ort für Feste und Veranstaltungen entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint die Präsentation einer Mutter, die um ihr Kind trauert bzw. es unter Tränen opfert, an diesem Ort nicht passend. Eine Aufstellung der Pietà im Zusammenhang mit der Plastik von Kolbe, der das Johanniskloster ebenfalls als möglichen Aufstellungsort vorgesehen hatte, sowie mit der Plastik von Seitz, die Käthe Kollwitz zeigt, würde hingegen neue inhaltliche Bezüge ermöglichen. Die Werke könnten auf zwei Katastrophen des 20. Jahrhunderts verweisen. Zugleich eröffnet die gemeinsame Präsentation eine weitere Lesart. Sie könnte die Zerrissenheit von Künstlerinnen und Künstlern im Nationalsozialismus thematisieren. Diese historische Dimension gilt es darzustellen und auch zur Diskussion zu stellen.
Kolbe, Barlach und Käthe Kollwitz standen sich dabei keineswegs unversöhnlich gegenüber. Im Gegenteil, sie kannten sich, standen miteinander im Austausch. Eine gemeinsame Präsentation ihrer Werke könnte daher auch die persönlichen und künstlerischen Verbindungen zwischen ihnen sichtbar machen. Nicht zuletzt bietet das Katharinenkloster den Vorteil, dass die Pietà dort zugleich geschützt und öffentlich zugänglich wäre.
In den vergangenen Jahren haben Diebstähle bzw. Diebstahlversuche an Kunstwerken im öffentlichen Raum zugenommen. Im Katharinenkloster ließe sich dieses Risiko deutlich minimieren. Erst kürzlich wurde beispielsweise in Lauterbach versucht, eine Plastik von einem Friedhof zu entwenden.
Zur weiteren Abwägung über den Verbleib der Pietà soll ein Workshop stattfinden, in dem die verschiedenen Aspekte und möglichen Perspektiven gemeinsam erörtert werden.
Zu gegebener Zeit wird es eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung durch die Bürgerschaft geben.
Vielen Dank.
1) Sachstand und geplante Verlagerung der Barlach-Pietà am Johanniskloster; Einreicher: Jens Radtke, AfD Fraktion; Vorlage: kAF 0106/2026
Welchen konkreten Planungs- und Entscheidungsstand gibt es hinsichtlich einer Verlagerung der Barlach-Pietà vom Johanniskloster in das Stralsund Museum, und wer hat hierzu bislang welche Entscheidungen getroffen oder vorbereitet?
Welche fachlichen, denkmalpflegerischen und kunsthistorischen Stellungnahmen liegen zur Bedeutung des heutigen Standortes am Johanniskloster sowie zu den Auswirkungen einer Verlagerung vor, und welche Gremien, insbesondere der Welterbebeirat, wurden bislang beteiligt?
Aus welchen konkreten Gründen wird eine Verlagerung in das Stralsund Museum erwogen, welche Alternativen zum Umzug wurden geprüft und ist vorgesehen, die Bürgerschaft vor einer endgültigen Entscheidung zu beteiligen?
Sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerschaft Stralsund, durch einen Artikel in der Ostsee- Zeitung vom 02.10.2026 habe ich davon erfahren, dass die Chefin des Stralsund Museums Frau Dr. Maren Heun die Pietá, die derzeit im Johanniskloster steht, in den Innenhof des Museums umsetzen möchte. Für mich ist dieses das schönste Denkmal, welches wir in Stralsund haben. Jetzt steht das Denkmal im öffentlichen Raum und kann von allen Bürgern und Gästen dieser Stadt gesehen werden. Sollte es umgesetzt werden, ist es nur für eine kleine Gruppe von Menschen gegen Bezahlung sichtbar. Gerade durch den Ukraine-Krieg ist das Thema „Krieg“ wieder für alle aktuell geworden. Wer das Denkmal genau betrachtet, sieht aber nicht nur eine Mutter, die um ihren gefallenen Sohn trauert, sondern auch das Kreuz als Symbol der Christenheit. Aus diesem Grund ist der jetzige Standort, an einer durch Krieg zerstörten Kirche, genau der richtige Platz. Es gibt keinen besseren in dieser Stadt. Ich bitte Sie sich in der Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass das Denkmal an seinem derzeitigen Platz verbleibt. Es ist ein Denkmal von einem Stralsunder für alle Stralsunder und hat einen ganz aktuellen Bezug. Diesen Brief habe ich auch den anderen Fraktionen der Bürgerschaft zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
Der Kunstverein Stralsund e.V. hat von den Plänen zur Umsetzung der Barlach-Pietà vom Johanniskloster in das Stralsund-Museum erfahren.
Der Vorstand des Kunstvereins unterstützt das Anliegen der Gästeführerin Dagmar Fromme und des Bürgerkomitees „Rettet die Altstadt“ e.V., die Barlach-Pietà an ihrem jetzigen Standort zu belassen.
Frau Fromme hat die Argumente, die für einen Verbleib der Skulptur im Johanniskloster sprechen, aus unserer Sicht sehr schlüssig dargelegt (siehe PDF-Anhang). Der Vorstand des Kunstvereins schließt sich dieser Argumentation an. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich dafür einzusetzen, die Pläne der Umsetzung zu überdenken.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, unser Anliegen zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Mahnke 1.Vorsitzende des Kunstvereins Stralsund e.V.
Das Stralsund Museum plant eine Neugestaltung des Kreuzganghofes im Katharinenkloster. Hier sollen drei im Besitz der Hansestadt befindliche Plastiken zusammen präsentiert werden. Dabei handelt es sich um
Georg Kolbe – Die Schwerthalter (1934)
Ernst Barlach/Hans Peter Jäger – Pietà (1932/1988)
Gustav Seitz – Käthe Kollwitz (1957)
Gegen dieses Vorhaben hat sich Widerstand geregt. Zudem haben wir zum besseren Verständnis der historischen Situation ein paar zusätzliche Artikel zusammengetragen und Portraits der Künstler verlinkt.
Ich gebe wieder das was ist. Das Wirkliche und Wahrhaftige.
Dr. Peter Dankert-Carstensen: Kriegerehrenmal oder „Sundschwimmer“ – Stralsunder Museumsdirektoren retteten ein Kunstwerk vor der Zerstörung und dem Vergessen in: Mitteilungen des Museumsverbandes MV – (2017)
Das Stralsund Museum plant in Zusammenarbeit mit dem Bürgerkomitee im Frühjahr 2027 (nach der Eröffnung des Stralsund Museums) einen Workshop zum Thema „Pieta im Johanniskloster“ durchzuführen. Im Workshop soll es fünf Themengruppen geben
Die Geschichte des Johannisklosters
Das heutige Johanniskloster und die geplante Nutzung
Der/die Künstler?
Stralsund 1932
Stralsund 1986 bis 1988
Das Stralsund Museum wird den genauen Termin Workshops rechtzeitig veröffentlichen. Dann wird es Möglichkeiten geben, sich für die Teilnahme am Workshop anzumelden. Wir bleiben dran!
Pieata von Ernst Barlach/Hans Peter Jäger 1932/1988Käthe Kollwitz von Gustav Seitz 1957 Kriegerdenkmal von Georg Kolbe 1934 (Quelle: Wikimedia)
Mit der Insel Dänholm im Strelasund ist bei vielen in Stralsund Wohnenden und auch bei vielen Nicht-Stralsundern der Begriff „Militär“ verbunden. Länger als eineinhalb Jahrhunderte war das Eiland durch die Präsenz von Streitkräften unterschiedlicher Couleur geprägt.
Die nach der Übergabe von Schwedisch-Pommern und Rügen ab 1815 entstehende Preußische Marine, die Reichsmarine und schließlich die Volksmarine haben den gewachsenen Charakter des Dänholms bestimmt und Baulichkeiten unterschiedlichster Art hinterlassen. Viele davon stehen unter Denkmalschutz: In dreizehn Positionen sind Einzelgebäude, Bauensembles, Hafen- und Befestigungsanlagen in der Amtlichen Denkmalliste der Hansestadt Stralsund erfasst.
Seit 1990 ist der Dänholm „militärfrei“. Die Deutsche Marine, anfänglich Bundesmarine, hatte sich nicht zum Dänholm als Standort bekannt und bei Parow eine kleine Stadt gebaut, wo vor 1990 eine Hubschrauberstaffel der Volksmarine stationiert war. Ein Helikopter von dort ist im Marinemuseum zu besichtigen.
Wie sah der Dänholm vor der „Militarisierungsperiode“ aus?
Bekanntlich waren Städte im Mittelalter üblicherweise befestigt, Stadtmauern, Stadttore und vorgelagerte Wehranlagen boten Schutz vor Angriffen.
In Stralsund wurde nach der Abwehr einer Eroberung der Stadt durch die kaiserlichen Truppen unter Wallenstein ein besonderes Augenmerk auf die Stadtbefestigung gelegt. 1629 hatte das Königreich Schweden die Vorherrschaft über Stralsund gewonnen, war mit fast 5.500 Mann Fußvolk und 225 Reitern in der Stadt präsent und hatte größtes Interesse am Ausbau der Befestigungsanlagen. (Horst Auerbach „Festung und Marinegarnison Stralsund“, Rostock 1999) Unter Leitung schwedischer Fortifikationsoffiziere wurden neuzeitliche Bastionen gebaut. Auf dem besonders exponierten Dänholm entstand ein Fort direkt am Nordufer. Dieses ist auch im „Staude-Plan“ zu sehen, der bekannten, minutiös gearbeiteten Ansicht Stralsunds von 1647. Hier waren allerdings nur vier Bastionen dargestellt, später hatte die sternförmig ausgebaute Schanze fünf Bastionen.
Der Dänholm wurde somit einerseits früh zu einem wichtigen Vorposten der Stadtbefestigungsanlagen, die Stralsund zu einer Festung werden ließen. Gleichzeitig wurden hier Flächen für Getreideanbau und Viehzucht verpachtet zur Versorgung der Stadt.
Nach der Besetzung Stralsunds durch die Truppen Napoleons wurden die Festungsanlagen geschleift. Die zivile Nutzung des Dänholms wie auch der Gebiete der späteren Vorstädte nahm zu.
Ab 1814 gehörte Pommern zum Machtbereich des Preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. Die Preußen erklärten Stralsund wieder zur Festung und ließen die alten Wälle, Mauern und Bastionen wiederherstellen und errichteten neue. Der Dänholm behielt im Verteidigungssystem der Festung seine bisherige Bedeutung. Es entstanden zwei Schanzen. Zur Sicherung der Überfahrt von der Stadt zum Dänholm wurde in der Frankenvorstadt die Brückenschanze errichtet.
Daneben wurden an den Ufern der Insel kleine, halbkreisförmige Schanzen, sogen. Lünetten als Stellungen von Kanonen gebaut.
Das alles war kein Grund für die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger, den Dänholm nicht weiterhin als Ausflugsziel zu nutzen. Es kam sogar dazu, dass ein Pächter dort eine Gaststätte betreiben konnte.
In der Stralsundischen Zeitung vom 3. August 1816 ist zu lesen: „Der heute Sonnabend, den 3ten August, als am Geburtstage seiner Majestät , unseres allergnädigsten Königs und Herrn, der Dänholm auf Kosten Sr. Excellenz, des Herrn General Lieutenants und Gouverneurs von Engelbrechten, illuminiert seyn wird: so zeige ich als solches hierdurch an, wie auch, daß ich meinerseits für Musik und Local zum Tanz und Erfrischungen Sorge tragen werde.“
Vor allem die Wallensteintage waren Anlass für „Dänholmfahrten“. In den 1830er Jahren wird in der Sundine wie auch in der Stralsundischen Zeitung wiederholt von fröhlichem Volkstreiben, von Konzerten u.a. des Musik-Korps der Artillerie berichtet.
In der Sundine Nr. 31 von 1840 wird als Bericht vom Wallensteinfest geschrieben: „ . . .Die Volksfeier, wozu insbesondere die Umsegelung der Dänholm=Insel gehört, auf welcher letzteren an diesem Tage mehr Menschen, als sonst das ganze Jahr hindurch zusammenkommen, und woselbst in diesem Jahr, unter der Leitung des Herrn Stadt=Musik=Direktors Fischer, ein gut besetztes Instrumental=Concert ausgeführt wurde, fand im Punkte des Besuches auch diesmal die alte Teilnahme.“
Eine Besonderheit der Befestigungsanlagen sind die Kasematten in der Sternschanze.
Kasematten
Sie werden aus Räumen und Gängen gebildet, die mit außerordentlich massiven Fundamenten, Wänden und Decken in die Wallanlagen integriert wurden. Durch Erdüberdeckung und Begrünung, d.h. mittels Grasnarbe und niedriger Gehölze sind die Kasematten perfekt getarnt und von der Seeseite, also vom Strelasund aus, nicht auszumachen. Ihre Bauweise bot Schutz vor Kanonenbeschuss. Die Kasematten, die nur von der Landseite mit Fenstern und Türen versehen waren, dienten u.a. als Magazin für Munition und Schießpulver sowie als sichere Aufenthaltsorte für die Mannschaften, die den Dänholm vor anrückenden Streitkräften zu verteidigen hatten.
Die Räume haben Gewölbe aus massivem Ziegelmauerwerk, teils auch flache Deckenkonstruktionen. Hier wurden große Doppel-T-Träger aus Stahl dicht nebeneinander auf die tragenden Querwände gelegt und darauf eine fast einen Meter dicke Betonplatte gebaut.
Derartige Baukonstruktionen sind selten noch so gut erhalten wie die in Stralsund. Einige der Kasematten sind nicht zu besichtigen, weil bewohnt: Fledermäuse. Die übrigen Kasematten sind ebenfalls nicht zu besichtigen, obwohl sie direkt am Marinemuseum liegen und einen herausragenden, authentischen Teil der Ausstellung bilden könnten. Grund: Keine Fledermäuse (noch), aber ein behördlich gesperrter Zugang.
Gang in den Kasematten
Die Treppe wurde vor Jahren durch den Förderverein Marinemuseum in Eigenleistung gebaut und weist nicht mehr die heute geforderte Verkehrssicherheit auf.
Den wesentlichen Impuls für die Entwicklung des Dänholms von der strategisch befestigten Speisekammer Stralsunds und Insel der Ausflüge und Erholung zum Synonym für „Militär“ war der Verkauf der Insel im Jahr 1849 an den königlichen Militärfiscus, vertreten durch das Kriegsministerium in Berlin.
Die Stadt Stralsund konnte sich über die Einnahme von 15.000 Thalern freuen und sah durch die Zweckbindung des Verkaufs förderliche Impulse auf die städtische Wirtschaft sowie auf das Bauhandwerk zukommen: Der Deal war an die Bedingung der Anlegung eines Hafens für Kriegsfahrzeuge gebunden.
Diese Bedingung verursachte kein Zögern oder Zaudern, sondern das ganze Gegenteil: 1850 waren bereits Marine-Etablissements in Form von Mannschaftsunterkünften im Bau und gleichzeitig wurden zwei Schuppen-Gebäude mit beachtlichen Dimensionen für Kanonenboote errichtet: Die Breite beträgt 73 m, die Gebäudetiefe misst 45 m, die überbaute Fläche war mehr als 3.200 m² groß. Das musste in deutschen Landen erstmal seinesgleichen finden!
Schon 1851 war der Marinehafen auf dem Dänholm fertiggestellt! Einer der Schuppenbauten ist erhalten und als geschütztes Einzeldenkmal in der Denkmalliste der Hansestadt Stralsund eingetragen.
Der allgemein als Kanonenbootschuppen bezeichnete Bau besteht eigentlich aus fünf Doppelschuppen, die nebeneinander gereiht die beachtliche Breite von 73,35 Metern auf dem flach abgeböschten Nord-Ost-Ufer des Marinehafens einnehmen. Die Tiefe der Schuppenanlage beträgt ca. 45,35 Meter, was das Aufschlippen und unter Dach stellen, sowie die Pflege von Schaluppen oder Jollen ermöglicht.
Aus massivem Granitstein-Mauerwerk bestehen die tragenden Mauern, die als Querwände zwischen den einzelnen Schuppen stehen. Auf diesen ruht die Fachwerk-Konstruktion des Gebäudes.
Doppelte Hängewerke, baukonstruktiv meisterhaft angeordnet, ermöglichen große Toröffnungen an der zum Hafen gerichteten Fassade und vor allem stützenfreie Innenräume. Lediglich die tragenden Querwand-Konstruktionen ohne Ausfachungen, bestehend aus Stützen mit Kopfstreben, gliedern den Innenraum wie Schotten den Bauch eines großen Schiffes.
Die flach geneigten Satteldächer der Doppelschuppen weisen eine besondere, sehr selten anzutreffende Raffinesse auf: Die fast 50 m langen Firste resp. Dachkehlen und Traufen verlaufen nicht in einer Linie, sondern sind in ihrer Mitte abgeknickt. Somit kann die Ableitung des Regenwassers in zwei Richtungen erfolgen. Die einzelnen Dachflächen sind nicht rechteckig, sondern rhomboid, bilden also Parallelogramme.
Auch dieser Umstand ist ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Bauwerks und begründet seinen Denkmalwert in baugeschichtlicher Hinsicht.
Martin Muschter in G&T#93 Förderverein Marinemuseum
Stralsund verfügt über eine reiche Wirtschaftsgeschichte. Zeitweilig war sie eine der reichsten Städte im Ostseeraum. Doch auch in den letzten einhundert Jahren gibt es beispiele für Firmen, die eine überregionale Bedeutung hatten. In loser Folge spüren wir einigen von ihnen nach:
Nach vielen Jahren des Stillstandes geht es nun endlich weiter: Die Lucht-Kanzel in St. Jakobi ist seit dem 18. März eingerüstet und wird zunächst teilweise zurückgebaut, um sie dann mit den (hoffentlich) korrekten Maßen wieder zusammenzusetzen. Hintergrund ist, dass bestimmte noch vorhandene Originalteile dieses in den dreißiger Jahren als „schönste Kanzel Pommerns“ bezeichneten Bauwerks noch vorhanden sind, aber leider nicht mehr „ranpassen“. So existieren noch Wangenteile der Aufstiegstreppe, größere Teile des Eingangsportals sowie Holzschnitzereien, die unterhalb des Kanzelkorbes angebracht werden sollen. Alles wertvolle Arbeiten, die bislang im Depot liegen mussten. Die Rekonstruktion der Lucht-Kanzel ist ein überaus komplexes Unterfangen, da sie vor dem Krieg demontiert und (z.T.) falsch eingelagert wurde. Holzteile haben sich durch Feuchtigkeit verzogen, Steinmetzarbeiten sind beschädigt usw. Zeichnungen und Fotos sollen helfen, die Kanzel wieder soweit wie möglich mit den Orinalteilen wieder aufzubauen. Es ist noch etwas unklar, wo genau der oder die Fehler bei der Anfang der zweitausender Jahre durchgeführten ersten Sanierungsphase gelegen haben können. Aktuell werden von den Restauratoren daher umfangreiche Messungen und Bestandsaufnahmen vorgenommen, bevor dann die Demontage des Kanzelkorbes erfolgen kann. Diese Rekonstruktion erfolgt ausschließlich aus privaten Spendenmitteln, die über mehrere Jahre gesammelt wurden. Unser Dank geht an die Tantau-Stiftung, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und vielen privaten Spenderinnen und Spendern. Auch das Bürgerkomitee konnte einen fünfstelligen Betrag beitragen um die Gesamtfinanzierung abzusichern. Wir wünschen den Restauratoren ein gutes Auge, kluge Köpfe und Erfolg bei dieser überaus schwierigen Aufgabe.
Jugendstil-Treppenhaus vernichtet – Nachlass-Päckchen aus dem 17. Jhdt. gefunden
Vor 30 Jahren: Das Drama um das Brand-Haus Badenstraße 5
Es ist spätabends des 13. Februar 1996: Die Flammen schlagen schon aus dem Gebäude Badenstraße 5, als die Feuerwehr anrückt. Vom ca. 1880 erbauten bzw. überarbeiteten Wohnhaus Badenstraße 5 verbleiben nur noch Ruinen-Reste. Voraus gegangen war ein Konflikt zwischen dem Lübecker Eigentümer und der Denkmalpflege. Sollte eine „heiße Sanierung“ die Lösung sein? Jedenfalls war ein einzigartiges Treppenhaus im „Jugendstil reinster Ausprägung“ (damalige Denkmalpflegerin Dr. Ursula Markfort) unwiederbringlich verloren.
2000 Abriss Badenstr. 5
Doch der Reihe nach: Für das dreieinhalbgeschossige Gebäude mit Vorderhaus, Seitenflügel und Hof und für das Vorgängerhaus kamen und gingen die Eigentümer: z. B. 1680 der Weinhändler Hermann Wolfradt, 1810 der Sattlermeister Johann Samuel Bernhard, 1862 der Notar Carl Wilhelm Fabricius und 1872 der Zahnarzt Wilhelm van der Heyden. 3 Wohnungen beherbergte das Haus, 1868 entstand in der Vorderfront eine Öffnung für Schaufenster, 1933 wurde eine Dachwohnung zugelassen. 1991 zog die Hanse-Galerie dort ein (siehe Bild). Die Grundmauern und der Keller dürften aus dem 13. bzw. 14. Jhdt. stammen.
Jugendstil Treppenhaus (Fotos: H.Hardenberg)
Das Jugendstiltreppenhaus mit wertvollen Wandmalereien und hübscher Wendeltreppe entstand zwischen 1870 und 1890. Das unglückliche Schicksal wollte es nun, dass gerade dort an 2 Stellen Feuer gelegt wurde. Der Eigentümer, der das Haus ca. 1994 erworben hatte, befand sich nicht nur im Streit mit der Denkmalpflege, die u. a. die Restaurierung des Treppenhauses gefordert hatte. Dicke Luft gab es auch mit der Bauaufsicht, die die Sicherung des baufälligen Kemladens mit der Androhung eines saftigen Zwangsgeldes verlangt hatte. Bei aller Verbitterung über den Verlust des Treppenhauses geschah jedoch auch ein kleines Wunder: Ein historisch wertvoller Kachelofen von ca. 1780 konnte gerettet und geborgen werden.
Brand-Ruine als „Touristen-Schreck“
Aber das Drama war noch nicht zu Ende: Noch 2 Jahre nach dem Brand, am 25.3.1998, setzte der Ostsee-Anzeiger die Headline: „Die Brandruine in der Badenstraße 5 beleidigt das Stadtbild: Touristen-Schreck am Rathausplatz“. Weitere 16 Monate vergingen im Streit über Wiederaufbau und/oder Abriss und nötige Sicherungsmaßnahmen am Nachbarhaus. Schließlich meldete die Ostseezeitung am 22.7.1999: „Nupnau will sein Haus nun doch verkaufen“, nämlich im Gefolge des geplanten Einkaufszentrums im Quartier 17. Der Abriss geschah dann im Jahr 2000. Gleichwohl in Erinnerung verbleibt die treffende Einordnung des Ostsee-Anzeigers v. 25.3.1998: „Noch heute, 2 Jahre nach der Brandlegung, scheinen die schwarzen, verbrannten Reste der Ruine gegen blanken Eigennutz und spekulative Altstadtzerstörung mahnen zu wollen.“
Die Erzählung geht jedoch weiter: Vor Errichtung des Einkaufszentrums erfolgten umfängliche archäologische Grabungen. Unter der Badenstraße 5 fanden sich in einem Brunnen von ca. 1320 und in 6 Holz- und Ziegel-Latrinen (Bauzeit zwischen 1270 und 1550) sensationelle Funde: eine rätselhafte „Papstbulle“, unzählige Siegel, Messer, Münzen in Walnuss-Schalen und Tongefäße; ganz besonders aber: Trinkgläser (sog. Krautstrünke) von der Weinhändlerfamilie Berchmeyer (ca. 1630) und – noch einzigartiger – der Nachlass von Heinrich Berchmeyer (auch ca. 1630, jetzt im Stadtarchiv Stralsund). In der Veröffentlichung von Ansorge und Rütz „Quartier 17“ (Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V 2016) heißt es dazu: „Der Nachlass enthält Handelsbriefe, Rechnungen, Quittungen, Pfandbriefe, private Briefe…Alles ist fein säuberlich in Päckchen verpackt und mit dünnen Lederbändchen verschnürt.“
2025
Ironie des Schicksals also: Aufgrund dieser wertvollen Funde haben der Brand und das Einkaufszentrum auch irgendwie etwas ganz klein wenig Tröstliches. Aber insgesamt gilt: Wir sollten die alte Badenstraße 5, die zu schnödem Beton mutierte, nicht vergessen.