Betreff: Ihre Ausführungen zum Sachstand und zur geplanten Verlagerung der Pietà im Johanniskloster – Bürgerschaftssitzung vom 08.10.2026, TOP 7.8
Sehr geehrter Herr Viecens,
in der Bürgerschaftssitzung vom 08.10.2026 haben Sie unter dem TOP 7.8 zum Sachstand und zur geplanten Verlagerung der Pietà aus dem Johanniskloster Stellung genommen.
In Ihren Ausführungen sehen wir einige wesentliche Aspekte nicht oder nicht vollständig berücksichtigt. Andere Aussagen bedürfen aus unserer Sicht einer Ergänzung oder näheren Begründung.
Wir sprechen uns für den Verbleib der Pietà im Johanniskloster aus. Die historische Entstehungsgeschichte der Plastik und die bewusst gewählte Aufstellung vor der zerstörten kleinen Johanniskirche sind dabei von zentraler Bedeutung. Die von Ihnen angeführten Argumente für eine Verlagerung überzeugen uns bislang nicht hinreichend. Insbesondere halten wir es für erforderlich, die wissenschaftlichen Grundlagen offenzulegen, die tatsächlichen Vorteile eines neuen Standorts nachvollziehbar zu belegen und die relevanten Fachgremien angemessen einzubeziehen.
Im Einzelnen möchten wir hierzu folgende Punkte ansprechen.
1. Die Entstehungsgeschichte und die bewusste Wahl des Aufstellungsortes
Es ist eher anzuzweifeln, dass Barlach „… noch den dort [im Kirchenschiff des Johannisklosters – d. V.] angelegten introvertierten Friedhof mit seinen Laubengängen vor der kleinen Johanniskirche …“ kannte. Bereits am 14.02.1855 erging ein „… Verbot der Beerdigungen in und um Stralsunder Kirchen“. (Im Standarchiv gibt es diesbezügliche Unterlagen.) In 1937/38 gab es Pläne für die Nutzung einer Freilichtbühne im Kirchenschiff des Johannisklosters für Theateraufführung. Entsprechende Bilder aus den Jahren um 1940 belegen, dass diese auch stattgefunden haben. Auch diese weisen darauf hin, dass das Kirchenschiff Mitte der 1930er Jahre eher nicht als „introvertierter Friedhof“ genutzt wurde.

Für die Beurteilung der heutigen Standortfrage ist nach unserer Auffassung nicht allein die historische Nutzung des ehemaligen Kirchenschiffs Anfang der 1930er Jahre maßgeblich. Ebenso wichtig ist die Frage, aus welchen Gründen die Pietà 1988 gerade vor der Chorruine des Johannisklosters aufgestellt wurde.
Mit Schreiben vom 14.02.1986 schlug die Ernst-Barlach-Gedenkstätte der DDR dem Kulturhistorischen Museum Stralsund vor, posthum ein Ehrenmal nach Entwürfen von Ernst Barlach im Johanniskloster zu errichten. Der damalige amtierende Direktor bekundete mit seinem Antwortschreiben vom 18.03.1986 sein großes Interesse an diesem Vorschlag. Da das Stadtarchiv zu diesem Zeitpunkt das Johanniskloster nutzte, wurde der Schriftwechsel an den damaligen Direktor der Einrichtung, Herrn Prof. Dr. Herbert Ewe, weitergeleitet.
Auch Prof. Dr. Ewe unterstützte das Vorhaben und begleitete es bis zu seiner Umsetzung im Jahr 1988. Unter seiner Federführung wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Entwurf Barlachs durch einen geeigneten Künstler ausführen zu lassen und die Pietà anlässlich des 50. Todestages Barlachs vor der Chorruine aufzustellen. In ihrem Brief vom 14.11.1986 schrieb die „Ernst und Hans Barlach GbR Lizenzverwaltung Ratzeburg“: „Die Voraussetzungen für eine Nachbildung der „Pietà“ scheinen unter diesen Bedingungen gegeben. Da auch der Künstler Barlach eine Aufstellung seines Werkes im Stralsunder Johanniskloster gewünscht hätte, haben Sie für Ihr Vorhaben unser Einverständnis.“
Sowohl der Zeitpunkt als auch der Standort waren somit bewusst gewählt. Mit der posthumen Umsetzung sollte eine von Ernst Barlach ursprünglich verfolgte, später jedoch von ihm selbst zurückgezogene, Idee verwirklicht und sein Einsatz für den Frieden gewürdigt werden.
Die Pietà ist deshalb nicht lediglich als Kunstwerk zu betrachten, dessen Standort unabhängig von seiner Geschichte anhand heutiger Nutzungsanforderungen neu bestimmt werden kann. Ihre Aufstellung vor der zerstörten kleinen Johanniskirche ist selbst Teil ihrer Geschichte und der mit ihr beabsichtigten Wirkung.
Eine Verlagerung würde diesen Zusammenhang auflösen und aus unserer Sicht die mit der Aufstellung verbundene Würdigung Barlachs erheblich beeinträchtigen.
Hinzu kommt die besondere Bedeutung von Prof. Dr. Ewe für dieses Vorhaben. Als Ehrenbürger der Hansestadt und Gründungsmitglied des Bürgerkomitees, dessen Erbe wir uns in besonderem Maße verpflichtet fühlen, setzte er sich intensiv für die Schaffung und Aufstellung der Pietà im Johanniskloster ein. Eine Verlagerung würde daher auch die Frage aufwerfen, wie mit diesem dokumentierten Engagement und der damit verbundenen historischen Entscheidung umgegangen werden soll.
Dieser für die Standortfrage wesentliche Aspekt fand in Ihren Ausführungen keine erkennbare Berücksichtigung. Wir halten es für erforderlich, die Entstehungs- und Aufstellungsgeschichte bei der weiteren Prüfung ausdrücklich einzubeziehen.
2. Schutz der Pietà und künftige Nutzung der Klosterhöfe
Sie führen an, dass die Pietà bei Veranstaltungen im Johanniskloster entweder abgedeckt werde oder offen im Veranstaltungsbereich verbleibe. Beide Varianten seien mit Nachteilen verbunden.
Diese Darstellung entspricht nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht vollständig der bislang geübten Praxis. Nach unserer Kenntnis wurde die Pietà in der Vergangenheit bei keiner Veranstaltung abgedeckt. Erstmals im Winter 2025 wurde sie zum Schutz eingehaust. Die dafür angefertigte Holzkonstruktion ist auf einer Seite offen, sodass die Vorderseite der Pietà weiterhin sichtbar bleibt. Dies war auch während des Nikolausmarktes am dritten Adventwochenende 2025 der Fall.
Eine solche Schutzmaßnahme sollte grundsätzlich auch an einem anderen geeigneten Außenstandort eingesetzt werden. Es wäre daher zu prüfen, ob sich die Anforderungen an den Schutz der Plastik durch geeignete Maßnahmen am bestehenden Standort erfüllen lassen, bevor eine Verlagerung als Lösung weiterverfolgt wird.
Auch die Annahme, dass die Pietà im Katharinenkloster besser vor unbeabsichtigten Beschädigungen geschützt werden könne, ist aus unserer Sicht näher zu untersuchen.
Der Kreuzganghof des Katharinenklosters ist deutlich kleiner als der Bereich des ehemaligen Kirchenschiffs im Johanniskloster. Sollten dort zusätzlich die Plastiken von Georg Kolbe und Gustav Seitz aufgestellt werden, würde sich der verfügbare Raum weiter verringern. Vor diesem Hintergrund ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, weshalb sich dort insbesondere während Veranstaltungen ein besserer Schutz gewährleisten ließe.
Soweit uns bekannt ist, sollen auch im Kreuzganghof des Katharinenklosters regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. Die Pietà wäre somit auch am neuen Standort einem unmittelbaren Veranstaltungsbetrieb ausgesetzt.
Die von Ihnen angeführte Begründung, der neue Standort könne einen räumlichen Zusammenhang schaffen, der dem Charakter der Pietà als Gedenkplastik besser Rechnung trage, überzeugt uns deshalb bislang nicht. Ein solcher Vorteil müsste anhand der konkreten räumlichen Verhältnisse, der vorgesehenen Nutzung und eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts belegt werden.
Wir bitten Sie daher um Auskunft, welche konkreten Schutzmaßnahmen für die beiden Standorte geprüft wurden und auf welcher Grundlage Sie davon ausgehen, dass das Katharinenkloster insoweit bessere Bedingungen bietet.
3. Der behauptete kunst- und kulturhistorische Zusammenhang
Sie begründen die mögliche Verlagerung unter anderem damit, dass die Pietà im Katharinenkloster in einen kunst- und kulturhistorischen Zusammenhang mit bedeutenden Plastiken von Kolbe und Seitz gestellt werden könne. Hierzu verweisen Sie auf wissenschaftliche Untersuchungen und Veröffentlichungen.
Trotz entsprechender Recherchen konnten wir bislang keine Veröffentlichung finden, aus der sich diese Überlegungen und die ihnen zugrunde liegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse nachvollziehen lassen.
Wir bitten Sie deshalb, uns die von Ihnen angesprochenen Untersuchungen und Veröffentlichungen zur Verfügung zu stellen. Sie wären eine wichtige Grundlage, um die kunst- und kulturhistorischen Argumente sachgerecht bewerten zu können.
Zugleich halten wir eine präzise Unterscheidung zwischen den beteiligten Künstlern und den jeweiligen Werken für erforderlich.
Die Pietà im Johanniskloster wurde von Hans-Peter Jaeger nach einem Entwurf von Ernst Barlach geschaffen. Der Schwerthalter stammt von Georg Kolbe. Die Käthe Kollwitz darstellende Plastik wurde von Gustav Seitz geschaffen, nicht von Käthe Kollwitz selbst.
Es handelt sich demnach bei den drei Werken nicht um Werke von Kolbe, Barlach und Kollwitz. Vielmehr stehen Skulpturen beziehungsweise eine nach einem Entwurf geschaffene Plastik von drei unterschiedlichen Bildhauern zur Diskussion, von denen eines eine weitere bedeutende Künstlerin darstellt.
Diese Unterscheidung ist für die kunsthistorische Einordnung und für die Frage, welche persönlichen und künstlerischen Verbindungen durch eine gemeinsame Präsentation tatsächlich sichtbar gemacht werden können, von Bedeutung.
Auch der von Ihnen angesprochene Zusammenhang mit zwei Katastrophen des 20. Jahrhunderts sowie die Frage nach der Zerrissenheit von Künstlerinnen und Künstlern im Nationalsozialismus bedürfen einer nachvollziehbaren kunsthistorischen Herleitung. Eine gemeinsame Aufstellung kann solche Fragestellungen eröffnen. Sie begründet jedoch nicht ohne Weiteres, dass die Verlagerung der Pietà hierfür notwendig oder gegenüber dem bisherigen Standort vorzugswürdig wäre.
Ergänzend sollte berücksichtigt werden, dass Kolbe nach der einschlägigen Literatur die Idee einer Aufstellung seiner Plastik im Johanniskloster erst äußerte, nachdem Barlach seinen eigenen Entwurf zurückgezogen hatte. Auch dieser zeitliche Zusammenhang ist bei der Bewertung der behaupteten künstlerischen und persönlichen Verbindungen zu beachten.
Wir bitten Sie deshalb, die wissenschaftlichen Grundlagen Ihrer Ausführungen offenzulegen und nachvollziehbar darzustellen, welchen konkreten Erkenntnisgewinn die gemeinsame Präsentation bieten soll und weshalb dieser eine Verlagerung der Pietà voraussetzen würde.
4. Die öffentliche Zugänglichkeit
Sie führen aus, dass die Pietà im Johanniskloster derzeit nicht zuverlässig zugänglich sei, während sie im Katharinenkloster im Sommer an sieben Tagen in der Woche kostenfrei besichtigt werden könne.
Diese Gegenüberstellung greift aus unserer Sicht zu kurz.
Die Pietà im Johanniskloster ist grundsätzlich jederzeit von außen sichtbar. Ein unmittelbares Herantreten ist zwar nur bei geöffnetem Tor zur Klosterfreiheit möglich, etwa wenn der Hausmeister vor Ort tätig ist, oder im Rahmen von Veranstaltungen. Andernfalls kann die Plastik vom Tor aus in einer Entfernung von ungefähr zehn Metern betrachtet werden.
Seit Mai dieses Jahres ist das Tor nach unseren Beobachtungen häufig geöffnet, wenn der Hausmeister im Johanniskloster tätig ist. Die tatsächlichen Zugangsmöglichkeiten sollten daher anhand der konkreten Situation bewertet werden.
Auch im Katharinenkloster ist die Zugänglichkeit an Bedingungen geknüpft. Die Möglichkeit, die Pietà dort im Sommer an sieben Tagen in der Woche kostenfrei zu besichtigen, besteht nur während der Öffnungszeiten des Museums. Außerhalb dieser Zeiten ist der Klosterhof nicht zugänglich. Zudem ist davon auszugehen, dass das Museum außerhalb der Sommersaison nicht an sieben Tagen in der Woche geöffnet sein wird.
Eine Verlagerung würde daher nicht zwangsläufig zu einer uneingeschränkten öffentlichen Zugänglichkeit führen. Vielmehr wären die tatsächlichen Zugangszeiten beider Standorte über das gesamte Jahr hinweg miteinander zu vergleichen.
Wir halten es deshalb für erforderlich, die Zugänglichkeit differenziert zu bewerten und dabei zwischen der Sichtbarkeit von außen, der Möglichkeit einer unmittelbaren Betrachtung und dem Zugang zum jeweiligen Hofbereich zu unterscheiden.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob sich die Zugänglichkeit im Johanniskloster durch organisatorische oder bauliche Maßnahmen verbessern lässt. Auch dieser Gesichtspunkt gehört in eine ergebnisoffene Prüfung der Standortalternativen.
5. Die Einbeziehung des Welterbebeirats
Sie führen aus, dass die Pietà selbst nicht Bestandteil des UNESCO-Welterbes sei und eine Standortveränderung nach derzeitiger Einschätzung keinen unmittelbaren Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des geschützten baulichen Ensembles habe. Eine zwingende Beteiligung des Welterbebeirats sei daher nicht gesehen worden. Zugleich erklären Sie, dass einer Befassung des Beirats nichts entgegenstehe.
Unabhängig von der formalen Frage, ob eine Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, halten wir die Einbeziehung des Welterbebeirats für sinnvoll und empfehlenswert.
Die Pietà ist seit 1988 und damit seit nahezu vier Jahrzehnten ein fester Bestandteil des Johannisklosters. Ihre historische Bedeutung ergibt sich nicht allein aus ihrer Eigenschaft als Kunstwerk, sondern auch aus ihrer bewusst gewählten Aufstellung und der damit verbundenen Erinnerungsgeschichte.
Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es uns angemessen, den Welterbebeirat frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen und seine Einschätzung einzuholen. Eine solche Beteiligung könnte dazu beitragen, die historischen, denkmalpflegerischen und städtebaulichen Gesichtspunkte umfassend zu berücksichtigen.
Dass eine Beteiligung nach Ihrer Einschätzung nicht zwingend vorgeschrieben ist, beantwortet noch nicht die Frage, ob sie im Interesse einer fachlich fundierten und transparenten Entscheidung geboten wäre.
Wir bitten Sie daher, sich für eine frühzeitige Befassung des Welterbebeirats einzusetzen und dessen Stellungnahme in die weitere Entscheidungsfindung einzubeziehen.
6. Die Maßstäbe für die weitere Standortentscheidung
Sie nennen drei Gesichtspunkte, die bei der weiteren Standortentscheidung gegeneinander abzuwägen seien: die historische und inhaltliche Bedeutung der Pietà als Gedenkplastik, ihre dauerhafte Sicherung sowie die gegenwärtige und künftige Nutzung der jeweiligen Klosteranlage.
Diese Gesichtspunkte teilen wir grundsätzlich. Aus unserer Sicht müssen dabei jedoch zwingend auch die Überlegungen berücksichtigt werden, die zwischen 1986 und 1988 zur Schaffung und Aufstellung der Pietà vor der Chorruine des Johannisklosters geführt haben.
Die Standortfrage darf nicht allein aus den Anforderungen einer künftigen Nutzung heraus beurteilt werden. Ebenso muss geprüft werden, ob sich die Anforderungen an Schutz und Nutzung mit geeigneten Maßnahmen am bisherigen Standort miteinander vereinbaren lassen.
Auch das Argument einer zunehmenden Gefährdung von Kunstwerken im öffentlichen Raum durch Diebstähle und Diebstahlversuche ist ernst zu nehmen. Daraus sollte jedoch nicht vorschnell die Schlussfolgerung gezogen werden, Kunstwerke grundsätzlich aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Vielmehr sollte zunächst geprüft werden, welche Maßnahmen zu ihrem Schutz an ihren jeweiligen Standorten beitragen können.
Eine Verlagerung darf aus unserer Sicht nicht bereits deshalb als vorzugswürdig gelten, weil sie im Rahmen eines künftigen Nutzungskonzepts organisatorisch zweckmäßig erscheint. Sie muss sich vielmehr an nachvollziehbaren Kriterien messen lassen und die historische, künstlerische und erinnerungskulturelle Bedeutung des bisherigen Standorts angemessen berücksichtigen.
7. Transparenz, Beteiligung und weiteres Vorgehen
Sie haben angekündigt, zur weiteren Abwägung über den Verbleib der Pietà einen Workshop durchzuführen und zu gegebener Zeit eine entsprechende Beschlussvorlage in die Bürgerschaft einzubringen.
Wir begrüßen, dass eine weitere Beratung vorgesehen ist. Entscheidend ist jedoch, dass diese tatsächlich ergebnisoffen erfolgt und die wesentlichen Grundlagen für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.
Dazu gehört aus unserer Sicht insbesondere,
- die Entstehungs- und Aufstellungsgeschichte der Pietà anhand der vorhandenen Dokumente umfassend zu berücksichtigen;
- die von Ihnen angeführten wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen zur kunst- und kulturhistorischen Einordnung zugänglich zu machen;
- die Schutzbedingungen und die tatsächliche öffentliche Zugänglichkeit beider Standorte anhand nachvollziehbarer Kriterien zu vergleichen;
- konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Zugänglichkeit am bestehenden Standort im Johanniskloster zu untersuchen;
- den Welterbebeirat sowie weitere fachlich relevante Stellen frühzeitig einzubeziehen;
- die Ergebnisse des Workshops und die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen transparent zu dokumentieren und den zuständigen Gremien zugänglich zu machen.
Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass neben den zuständigen Verwaltungsstellen auch Personen und Einrichtungen, die sich fachlich oder historisch mit der Pietà, Ernst Barlach und der Geschichte des Johannisklosters befasst haben, angemessen zu Wort kommen können.
Eine solche Beteiligung sollte nicht erst dann erfolgen, wenn die wesentlichen Weichen bereits gestellt sind. Sie muss vielmehr dazu beitragen, die unterschiedlichen Gesichtspunkte vor einer Entscheidung zu erfassen und sachgerecht abzuwägen.
Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, dass die genannten Punkte im angekündigten Workshop ausdrücklich behandelt und die Ergebnisse in die spätere Beschlussvorlage aufgenommen werden.
Abschließend
Wir sprechen uns für den Verbleib der Pietà im Johanniskloster aus. Die bewusste Wahl des Standorts im Jahr 1988, die damit verbundene Würdigung Ernst Barlachs und die über Jahrzehnte gewachsene Bedeutung der Plastik für diesen Ort sind aus unserer Sicht gewichtige Gründe, an der bisherigen Aufstellung festzuhalten.
Die von Ihnen angeführten Argumente zu Schutz, Zugänglichkeit und kunsthistorischer Einordnung verdienen eine sorgfältige Prüfung. Sie belegen bislang jedoch nicht hinreichend, dass eine Verlagerung erforderlich ist oder dass sich die angeführten Ziele am bestehenden Standort nicht erreichen lassen.
Wir bitten Sie deshalb, sich dafür einzusetzen, dass die Pietà bis zum Abschluss einer transparenten und fachlich fundierten Prüfung an ihrem bisherigen Standort verbleibt. Eine Entscheidung über eine Verlagerung sollte erst getroffen werden, wenn sämtliche maßgeblichen Gesichtspunkte nachvollziehbar untersucht, die wissenschaftlichen Grundlagen offengelegt, Alternativen am bestehenden Standort geprüft und die relevanten Fachgremien angemessen beteiligt worden sind.
Unser Anliegen ist es, die historische Bedeutung der Pietà zu bewahren und eine Entscheidung zu ermöglichen, die auf nachvollziehbaren Sachgründen beruht und von einem transparenten Verfahren getragen wird.
Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu den angesprochenen Punkten sowie um die Bereitstellung der von Ihnen erwähnten wissenschaftlichen Untersuchungen und Veröffentlichungen.
Sehr geehrter Herr Viecens,
da Sie Ihre Ausführungen vor den Fraktionen der Bürgerschaft im Rahmen des öffentlichen Teils der Bürgerschaftssitzung vorgetragen haben, werden wir unser Schreiben ebenfalls den Mitgliedern der Bürgerschaft und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Wir möchten damit dazu beitragen, dass bei der weiteren Beratung auch die von uns dargestellten historischen Hintergründe und ergänzenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden und eine möglichst umfassende, sachliche und differenzierte Beurteilung des Gesamtzusammenhangs erfolgen kann.
Herzliche Grüße
Olaf Fromme
Vorstandsvorsitzender
Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt Stralsund“ e. V.
