Die „Ernst-Moritz-Arndt-Schule“ wurde in den Jahren 1867 bis 1869 unter dem Einfluß des damaligen Stadtbaumeisters Ernst von Haselberg als Knabenschule erbaut. Das repräsentative Backsteingebäude, es handelt sich hierbei um ein eingetragenes Denkmal, welches dem Historizismus zuzuordnen ist. Es befindet sich am Kreuzungsbereich der Hauptfußgängerverbindung zwischen Neuem und Altem Markt.
Bis zum 2. Weltkrieg erfolgte die Nutzung als Töchter-, Mädchenmittel- und Mädchenvolksschule. Nach Beendigung des Krieges wurde am 1 .Oktober 1945 der Schulbetrieb wieder aufgenommen.
Im Jahre 1968, damals beherbergte das Haus eine zehnklassige polytechnische Oberschule, wurde erstmals im Dachgeschoß Befall durch den Echten Hausschwamm festgestellt.
Trotz der Anfang der siebziger Jahre offenkundigen Schäden an der Dachhaut kam es bis 1990 zu keiner entsprechenden Reparatur.
Im Juli undAugust 1991 wurden Sofort- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgte durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund (SES) im Rahmen des ”Modellvorhaben der Stadterneuerung“. Für ca. 100.000 DM wurden Klempnerreparaturen, die Schwammsanierung sowie erste Freilegungen zur Planung der späteren Sanierung ausgeführt.
Am 15.08.1991 kam es aufgrund des bei den Freilegungen im südlichen Gebäudeteil zutage getretenen akuten Hausschwammbefalls, zur Nutzungssperre durch das Bauordnungsamt der Hansestadt Stralsund.
Die 90 Hauptschüler der 5. bis 9. Klassen wurden mit Beginn des neuen Schuljahres in die Lambert-Steinwich-Schule in der Knieper-Vorstadt umquartiert. Ihr Werkunterricht fand in der Tribseer Straße, ihr Technikunterricht im Frankenhof und im Bielkenhagen bzw. in der Jahn-Sportstätte statt.
Bildungssenatorin Könemann versprach damals, daß die Arbeiten innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein würden. Am 10. September 1991 .erarbeitete das Stralsunder Amt für Denkmalpflege eine erste denkmaipflegerische Zielstellung.
Durch das Hochbauamt der Stadt wurde Ende 1991 der Auftrag für die Planungsleistungen zur Rekonstruktion der Ernst-Moritz-Arndt-(EMA)Schule erteilt.
Im Februar 1992 stellte das Schulverwaltungsamt beim Kämmerei- und Steueramt den Antrag in Höhe von 1,2 Mio. DM für die Sanierung der EMA-Schule.
Im selben Monat erfolgte die Vorlage der Vorplanung beim Schulverwaltungsamt, die im Juli bestätigt wurde.
Ebenfalls im Juli 1992 stehen laut Aussage des Schulverwaltungsamtes die beantragten Finanzmittel bereit. Da es auch eine bestätigte Verpflichtungsermächtigung für 1993 gibt, wird ein frühestmöglicher Sanierungsbeginn erbeten.
Ein zweiter Abschnitt von Freilegungs – und Sicherungsmaßnahmen zur Vorbereitung der weiteren Planung erfolgte im Mai 1992 für ca. 20.000 DM. Der Bauantrag zur Sanierung und Rekonstruktion der EMA Schule liegt dem Hochbauamt im November 1992 vor.
Gleichzeitig steht fest, daß die 1,2 Mio. DM Haushaltsmittel für 1 992 nicht mehr vorhanden sind. Auch im 93er Haushalt gibt es keine Mittel für die EMA-Schule, wie im April 1993 bekannt wird. Als am 24.05.1993 die Bundesbauministerin Frau Schwätzer Stralsund besucht, ihr Rundgang sie auch zur EMA-Schule. Da auch sie finanziell nicht helfen kann, verweist sie an das Innenministerium des Landes. Jedoch Trost mit dem Satz: ”Eine nationate Bedeutung sehe ich auf jeden Fall.“
Als im August 1993 Bundesministerin Merkel die Schüler der EMA-Schule besucht, verspricht sie, sich bei der Landesregierung und Denkmalpflege für die ”EMA“ einzusetzen.
Am 04.08.1993 tagt erstmals die ”Arbeitsgruppe EMA-Schule“ beim Bausenator. Die SES erklärt im September 1993, daß die Schule durch sie nur im Ausnahmefall förderfähig sei. Gleichzeitig stellt das Schulverwaltungsamt einen Antrag auf Sonderzuweisung beim Kultusministerium des Landes und das Amt für Denkmalpflege stellt einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung Denkmalpflege für das Gebäude der ”Ernst-Moritz-Arndt-Schule“.
Auf einer Beratung beim Bausenator im Dezember 1993 kommt es zu der Feststellung, daß auch im 94’er Haushalt keine Mittel für die Sanierung der EMA-Schule vorgesehen sind. Die folgenden zwei Lösungsvarianten werden zur Diskussion gestellt:
- Das Angebot einer süddeutschen Bauträgergesellschaft, dieSchule zu kaufen, zu sanieren, der Stadt für etwa 500.000 DM/Jahr zu verpachten und ihr nach ca. 25 Jahren die Schule wieder zu verkaufen.
- Unter Einbeziehung der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft für einen Schulneubau in der Innenstadt bzw. Innenstadtnähe einen Ausweichstandort zu suchen.
Die Bürgerschaftsvorlage 221/93 enthält ein verbales Bekenntnis zur Rekonstruktion der „Ernst Moritz-Arndt-Schule“. Um die aufwendige Rekonstruktion zu sparen, beinhaltet sie alternativ den Vorschlag, die Schule zu schließen.
07.04.1994: Die Bürgerschaft der Stadt beschließt die vorübergende Schließung der „Ernst-Moritz-Arndt-Schule“ bis zur baulichen Wiederherstellung. 1994: 125-jähriges Bestehen der Schule 225. Geburtstag Ernst-Moritz-Arndts
Wir möchten wieder Kinder in dieser Schule haben!