Koggensiegelverleihung 2026


Nach Verleihung des ersten Koggensiegels im Jahre 1996 wurden am 23. Januar dieses Jahres im Gustav-Adolf-Saal zwei weitere vorbildlich sanierte Altbauten mit der Auszeichnung gewürdigt. Das erste Koggensiegel an diesem Abend wurde beispielgebend für diese langjährige Tradition für die vor 30 Jahren abgeschlossene Sanierung des Gebäudes Wasserstraße 39 (Ecke Frankenwall) verliehen.

Wasserstr. 39 nach Sanierung

Bildhaft und informativ zeichnete Herr Dr. Dieter Bartels den Werdegang der aufwändigen Sanierung nach. Angefangen von der Rückübertragung des Hauses seiner Großeltern, den Bedenken zu den finanziellen Risiken bis hin zu vielen kleinen interessanten Geschichten und Details um die Sanierung erhielten wir einen beeindruckenden Einblick. Dass diese Ehre an diesem Abend dem Urheber des Koggensiegels selbst zuteilwurde, war kein Zufall. Nach 30 Jahren als Vorstandsvorsitzender wurde Herr Dr. Dieter Bartels anschließend mit respektvollen Worten und großem Dank vom jetzigen Vorstandsvorsitzenden Olaf Fromme im Namen des Bürgerkomitees herzlich verabschiedet. Im Anschluss wurde das zweite Koggensiegel an die Eigentümer Annette und Michael Hotze für die hervorragende Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Mönchstraße 8 verliehen.

Mönchstr. 8

Michael Hotze berichtete über Erschwernisse, die eine Sanierung in einem denkmalgeschützten Gebäude mit sich bringen und gleichfalls herausfordern, besondere Lösungen zu finden. Anschließend stellte der Stralsunder Restaurator Wolf Dieter Thormeier, der die Sanierung begleitete, mit fundiertem Fachwissen besondere bauhistorische Elemente in diesem Gebäude vor und erläuterte diese. Besonders eindrucksvoll war auch hier zu sehen, wie die historischen Befunde sensibel in die neuen Nutzungen integriert wurden. Darüber hinaus ist mit der neu geschaffenen “KulturDIELE M8“ ein neuer Ort für Kultur entstanden, der der Weltkulturerbestadt Stralsund sehr gutsteht.

Sehr froh waren wir über die Zusage von Frau Beatrix Hegenkötter, uns einen fachlichen Einblick in die am 12. November 2025 verabschiedeten ersten Novelle des Denkmalschutzgesetzes M-V zu geben. Frau Hegenkötter stellte die wichtigsten Punkte der Gesetzesüberarbeitung kurz vor. Erfreulich ist, dass Genehmigungsverfahren vereinfacht wurden (z. B. für wiederkehrende Arbeiten) sowie eine Zustimmungsfiktion nach vier Wochen für mehr Planungssicherheit sorgen soll. Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme dafür hängen sicherlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Interessant war auch zu hören, dass das vorsätzliche Zerstören von Denkmälern erstmals als Straftat im Gesetz erfasst wurde. Nachfragen kamen insbesondere auch zum Thema „Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden“ und deren Umgang. Im Denkmalschutzgesetz wurde der Klimaschutz lediglich als berechtigtes Interesse definiert. Hier wäre abzuwarten, wie die örtlich zuständige Genehmigungsbehörde bei zukünftigen Anträgen entscheidet. Ein paar Fragen blieben noch offen, für die Frau Hegenkötter baldige verbindliche Antworten in Aussicht gestellt hat; wir werden berichten.

Auch wenn an diesem Abend die winterlichen Temperaturen in der Kirchturmhalle nicht förderlich für einen gemütlichen Ausklang waren, so hat es uns als Bürgerkomitee sehr gefreut, dass sich trotz dieser schwierigen Witterungsbedingungen viele Interessierte, Mitglieder und Freunde auf den Weg gemacht haben. Ihr Interesse bestärkt uns in unserem Handeln, bedeutende kulturhistorische Baudenkmäler zu bewahren und darüber zu informieren.

Kati Rehberg in GT#94